Full text: Heft 2. Verfassung des Deutschen Reiches vom 28. März 1849 und die Entwürfe der sogenannten Erfurter Unionsverfassung.

96 III. Anhang. Der Entwurf zum Reichsgrundgesetze. 
  
ierauf wurde die Frage der Veröffentlichung besprochen, 
und die Bundes--Versammlung fand „keine genügende Ver- 
anlassung, diesen von den Vertrauensmännern auf eigene Ver- 
antwortlichkeit ausgehenden Act zu beanstanden“. 
Dem handschriftlichen wie dem gedruckten Protokoll ist 
dann — letzterem auf S. 485—493 — der Entwurf gedruckt — 
und zwar von demselben Satze abgezogen — als Beilage bei- 
gelegt. 
1 Das Archiv des Bundes bildet seit 1867 einen untrennbaren Be- 
standteil der Frankfurter Stadtbibliothek. Die notwendige amtliche Er- 
laubnis zur Benutzung der einschlagenden Protokolle ist mir freundlichst 
erteilt, die Benutzung selbst von dem Vorstande der Frankfurter Stadt- 
bibliothek, Herrn Geheimen Rat Dr. Ebrard, in liebenswürdigster Weise 
erleichtert worden.
	        
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