Full text: Heft 2. Verfassung des Deutschen Reiches vom 28. März 1849 und die Entwürfe der sogenannten Erfurter Unionsverfassung.

Unter dem 22. April 1848 zeigt Bassermann, „der Präsi- 
dirende der XVII Beigeordneten am Bundestage“ dem Bundes- 
Präsidialgesandten Herrn Grafen Colloredo „Namens der 
XVII Beigeordneten am Bundestage“ an, „daß die Be- 
rathung über das Grundgesetz für die künftige Verfassun 
Deutschlands jetzt zum Schlusse stehe und daß der Entwur 
des Grundgesetzes dem von der hohen Bundesversammlung 
ernannten evisionsausschusse alsbald wird mitgetheilt werden 
önnen“. 
„Die XVII beabsichtigen deßhalb, den Entwurf gleich- 
zeitig mit der Mittheilung an den Revisionsausschuß, der 
Oeffentlichkeit zu übergeben.“ 
  
In dem Protokoll der 41. Sitzung der Bundesversammlung 
vom 26. April 1848 ist von dem Entwurf nichts erwähnt. 
In dem Protokoll der 42. Sitzung vom 27. April 1848 
(Protokolle 1848 S. 477) ist aber einleitungsweise gesagt: 
„In Folge einer gestern statt gehabten Verabredung, haben 
sich in der heutigen Sitzung der Bundesversammlung die der- 
selben beigeordneten siebenzehn Männer des oeffentlichen Ver- 
trauens eingefunden, um den von ihnen ausgearbeiteten „Ent- 
wurf einer Verfassung für Deutschland“ zu übergeben, 
und das hierzu von Professor Dahlmann verfaßte Vorwort 
zu verlesen.“ 
 
	        
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