Object: Europäischer Geschichtskalender. Zehnter Jahrgang. 1869. (10)

Preußen und der norddeutsche Bund. 129 
Vorberathung des Budgets für 1870: der Finanzminister Camp- 
hausen legt seinen neuen Finanzplan vor: 
Der zur Staatsschuldentilgung bestimmte Betrag unterliege bei der bis- 
herigen Einrichtung einer jährlich wachsenden Steigerung, welche offenbar 
wirthschaftlich unvortheilhaft sei. Er wolle daher ein System vorschlagen, wo- 
nach bei neuen Anleihen der Staat nicht mehr zur Tilgung mit einem Procent 
verpflichtet werde. Er wolle einen Gesetzentwurf einbringen, wonach hinsichtlich 
des Restes der Vierzigmillionenanleihe von etwa 20 Millionen jene Verpflich- 
tung aufgehoben werde. Er werde ferner bei den Berathungen betreffs der 
Emission von Schatzanweisungen im Betrag von 13 Mill. beantragen, daß 
die Tilgung mit einem Procent jedenfalls in Bezug auf den Zinsenzuwachs 
in Wegfall komme. Wegen des Etats von 1870 beantragt der Finanzminister, 
im Wege des freiwilligen Uebereinkommens, d. h. durch Anbieten einer Prämie, 
die gesammte in den alten Landestheilen bestehende 4 1/2 und 4procentige Staats- 
schuld in eine einzige gleichmäßige 4procentige Rentenschuld umzuwandeln, 
wegen deren Tilgung der Staat keine Verpflichtung zu übernehmen hättte. 
Die Prämie dürfe höchstens 1 Proc. betragen. Zur Ausführung seines 
Planes schlägt der Finanzminister die Errichtung einer Centralkasse zur Ent- 
schädigung Derjenigen, die an der Neuregulirung der Staatsschuld nicht parti- 
cipiren wollten, unter der Obhut der Verwaltung der Staatsschulden vor. 
Zwangsconvertirung bleibe ausgeschlossen. Von den Resultaten der Finanz- 
operationen werde dem Landtage Rechenschaft gegeben werden. Die Staats- 
regierung habe die Gewißheit, daß ein ansehnlicher Betrag der öffentlichen 
Schuld sich der Convertirung unterwerfen werde. Falls das Haus diesen 
Vorschlägen zustimme, wodurch 3,422,000 Thaler erspart würden, werde die 
Regierung den 25procentigen Steuerzuschlag zurückziehen. Auch sei die Staats- 
regierung dann in der Lage, die Etatsposition für Einnahmen des Staats- 
schatzes, welche für Landesinteressen verwendet werden müßten, bedeutend höher 
anzusetzen, weil durch Veräußerung von Domänen und Verkauf großer Berg- 
werksetablissements erhöhte Einnahmen erzielt würden. Das Deficit werde 
auf diese Weise verschwinden. Für die Zukunft seien vielleicht Steuererhöhungen 
nicht abzuweisen, doch würden dieselben auf dem Wege der Steuerreform zu 
erzielen sein. 
4. Nov. (Sachsen.) II. Kammer: Die Fortschrittspartei bringt wie in 
 
 
Preußen einen Antrag auf Verminderung der Militärlast resp. auf 
Abrüstung ein. 
5.  „ (Preußen.) Abg.-Haus: Der Antrag der Fortschrittspartei 
auf Abrüstung (s. 21. Oct.) wird mit 215 gegen 99 Stimmen 
abgelehnt und ebenso der Antrag der Nationalliberalen auf motivirte 
Tagesordnung. 
6.  „ (Preußen.) Herrenhaus: Der (particularistische) Antrag 
des Grafen Lippe gegen das Bundesoberhandelsgericht gelangt in 
der Commission zur Annahme, doch nur mit 1 Stimme Mehrheit. 
9.  „ (Nordd. Bund.) Auch Mecklenburg-Strelitz läßt sich schließlich 
zu einer Militärconvention mit Preußen auf denselben Grundlagen 
wie Mecklenburg-Schwerin herbei. 
10.  „ (Sachsen.) II. Kammer: Debatte über den Abrüstungs- 
antrag v. 4. ds. Mts.: 
„In Erwägung, daß die seit dem Jahr 1866 geschaffene ganz unverhältniß- 
mäßig große Militärmacht auf die Dauer nicht forterhalten werden kann,