152 Ergänzende Instruktion für Savigny — Einschreiten des Militärs in Holstein.
*92. Telegramm an den Bundestagsgesandten in Frankfurt
von Savigny.
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]
Berlin, den 5. April 1865.
Nach heut eingegangener österreichischer Mitteilung wird Österreich morgen nach Ab-
stimmung Erklärung abgeben entsprechend der in Wiener Depesche vom 19. März¹ ange-
kündigten. Daran anknüpfend wollen Ew. pp. die Richtigkeit der historischen Mitteilungen
Österreichs über die Verhandlung mit uns bestätigen und die Bereitwilligkeit der König-
lichen Regierung erwähnen, diese Verhandlungen zu weiterer Verständigung fortzusetzen;
sodann erklären, daß wir bei unserer in diesen Verhandlungen vertretenen Ansicht von der
Unerläßlichkeit der Prüfung der Rechtsfrage beharrten und dabei für unsere eigenen An-
sprüche gleiche Beachtung wie für alle übrigen verlangten; daß Preußen mit der von der
Kaiserlichen Regierung abgegebenen Erklärung auch darin übereinstimme, seine Rechte an
dem gemeinsamen Besitz zu wahren und die Benützung seines Besitztitels nicht aufzugeben,
bis eine den eigenen Überzeugungen und den Interessen des Deutschen Bundes entsprechende
Lösung erzielt sei. Unter diesen Umständen und mit Rücksicht auf die in der heutigen Ab-
stimmung kundgegebenen Rechtsauffassung der Königlichen Regierung glaubt der Gesandte
schon jetzt die Gewißheit aussprechen zu können, daß eine Erfüllung der durch Annahme des
Antrages ausgesprochenen Erwartung nicht in Aussicht stehe. Sollte Österreich in Erklärung
die Wahrung seines Besitztitels weglassen, so können Sie dieselbe auch für uns weglassen.²
*93. Schreiben an den Oberbefehlshaber in Schleswig-Holstein
General Herwarth von Bittenfeld.
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]
Bismarcks Schreiben an den militärischen Befehlshaber in den Herzogtümern, General
Herwarth von Bittenfeld, vom 26. März (vgl. S. 136, Fußnote 1) gab diesem Veranlassung, sich
seinerseits am 2. April mit einem Schreiben an Bismarck zu wenden. Es wurde darin ausgeführt,
bei der fortgesetzten Weigerung des österreichischen Zivilkommissars Baron Halbhuber, gegen
die zügellosen Agitationen zugunsten des Augustenburgers einzuschreiten, die mehrfach in Beleidi-
gungen des preußischen Militärs ausarteten, ein selbständiges Einschreiten des Militärs nicht
immer vermieden werden könne. General von Herwarth reichte bei dieser Gelegenheit einen
Artikel der ,,Schleswig-Holsteinischen Zeitung“ vom 31. März ein, in dem bei der Besprechung
eines Kieler Zwischenfalls — dort hatte ein Posten auf ein ihn insultierendes Individuum, das
sich der Verhaftung durch die Flucht entzog, geschossen — heftige Angriffe gegen das preußische
Militär gerichtet waren.
Berlin, den 7. April 1865.
Ew. pp. beehre ich mich für die gefällige Mitteilung vom 2. d. M. meinen
verbindlichsten Dank zu sagen. Ich hatte bereits auf Grund des Immediatberichts
Ew. pp. vom 31. v. M., von welchem Seine Majestät der König mir Kenntnis
gegeben hatte, den Königlichen Gesandten in Wien beauftragt, über die fort-
dauernde Weigerung des österreichischen Kommissarius zu energischer Unterdrückung der
vorliegenden Übelstände ernstlich Beschwerde zu führen und zugleich auf den Vorfall in Kiel
1 Vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 84.
2 Über den Verlauf der Bundestagssitzung vom 6. April, in der der mittelstaatliche Antrag unter
Zustimmung Österreichs mit 9 gegen 16 Stimmen angenommen und so der Dissens der belden deut Mächte
in der Schleswig-Holsteinschen Frage publici juris wurde, vgl. das Protokoll in: Das Staatsarchiv, VIII, 353 ff.