38 Entwurf der Thronrede.
Anlage.
Erlauchte, edle und geehrte Herren vom Reichstage des Norddeutschen Bundesl
Bei, dem Schlusse des ersten Reichstags des Vorddeutschen Bundes konnte Ich die Juversicht aus-
sprechen, dab die Volksvertretungen der einzelnen Vundesstaaten dem, was der eichstag in Gemeinschaft
mit den Negierungen geschaffen hatte, ihre verfassungsmähige Anerkennung nicht versagen würden.
babe mich in dieser Zuversicht nicht getäuscht. In allen Bundesstaaten ist die Verfassung des Aorddeutschen
Bundes auf verfassungsmäßigem Wege SGesetz geworden. Der Bundesrat hat seine Tätigkeit begonnen,
und Ich kann heute in Meinem und Meiner hohen Verbündeten Namen den ersten auf Grund der Bundes-
verfassung versammelten Reichstag willkkommen beißen.
Für die Ordnung der nationalen Bejiehungen des Bundes zu den Süddeutschen Staaten ist unmittelbar
nach Verkündung der Bundesverfaslung ein wichtiger Schritt gescheben. Die deutsche Gesinnung der Regierungen
bat für den Sollverein eine neue, den veränderten Verbälknissen entsprechende Grundlage geschaffen und dessen
Fortdauer gesichert. Der desbalb abgeschlofsene, von dem Bundesrate genehmigte Vertrag wird Ihnen
vorgelegt werden.
Der Hausbalts-Stat des Bundes wird einen hervorragenden Segenstand öhrer Beratungen bilden.
Die sorgfältige Beschränkung der Ausgaben auf den notwendigen Bedarf wird es gestatten, beinahe drei
Vierteile derselben durch die eigenen Einnahmen des Bundes zu bestreiten, und die vorsichtige Veraon-
schlagung dieser Cinnahmen leistet dafür Gewähr, daß die im Stat vorgesehenen Beiträge der einjelnen
Bundesstaaten zur Deckung der Gesamtausgabe vollständig genügen werden.
Dem Vundesrate Li Gesetzentwürfe vorgelegt und verheißen, welche den Sweck haben, auf den ver-
schiedenen Gebieten der Bundesgesetzgebung das zu ordnen, dessen Ordnung der Augenblick erfordert und
die Jeit gestattet. Cin Gesetz über die Greijügigkreit soll die weitere Entwicklung des durch die Perfassung
begründeten gemeinsfamen Indigenats anbabnen. Ein Selr über die Verpflichtung zum Kriegsdienste soll
dieses gemeinfame Indigenat für das Heer zur Geltung bringen und jugleich die Bestimmungen übersichtlich
usammenfassen, welche in der Verfasfung teils jelbständig, teils durch Hinweilsung auf die Gesetzgebung
Hren über die Dienstpflicht getroffen sind. Ein Gesetz über das Paßwesen ist dazu bestimmt, veraltete
chrangen des Verkehrs aus dem Wege zu räumen und die Grundlage mu einer, dem nationalen Snteresse
entsprechenden Vereinbarung wischen dem Bunde und den Süddeutschen Staaten zu bilden. Eine Maß- un
Gewichtsordnung hat die Aufgabe, das Maß- und Gewichtswesen des Bundes übereinstimmend und in einer
für den internationalen Verkehr förderlichen Weise zu regeln. Die Eigenschaft der Post als eines Bundes-
instituts macht gesetzliche Anordnungen über das S##starelen und den Portotorif notwendig. Die Errichtung
von Bundeskonjsulaten erfordert die geletzliche Seststellung der mit Ausübung dieses Amtes verbundenen
Aechte und flichten. Die Einbeit der Handelsmari i i ü i
Rauionalität der Kauffahrteischiffe. Ich hoffe. —— Sch ei õhre und des Vchrein Hese bider die
finden werden.
Die Überjeugung, dah die große Aufgabe des Bundes nur zu lösen ist, wenn durch alljeitiges Ent-
gegenkommen die besonderen mit dem allgemeinen Interesse vermittelt werden, hat die Beratungen geleitet,
aus welchen die Bundesverfassung bervorgegangen ist. Sie hat in den Verhandlungen des Bundesrates von
neuem ihbren Ausdrucke gefunden, und sie wird, wie Ich moersichtlich erwarte, auch die Grundlage Ihrer Be-
ratungen bilden.
In diesem Sinne, Geehrte Herren, legen Sie Hand an den Ausbau des durch die Bundesverfaslung be-
gründeten Werkes. ist eine Arbeit des Sriedens, m wescher Sie berufen sind, und Sch vertraue, dabß,
unter Gottes Segen, das Baterland sich der FSrüchte Shrer
rbeit in Grieden erfreuen werde.
852. Erlaß an den Geschäftsträger in Detersburg
Grafen von Keyserling-Rautenburg.
lKontept von der Sand des Vortragenden Rats Theremin.
In der drohenden Haltung, die Nußland in der kretischen Srage gegenüber der Cürkei an-
genommen Phreb war 0 von Grankreich, Itolien und PDreußen 6291. Die Sesammelten
Werke, Bd. VI, Ar. 680, 681, 713) unterstüczt worden, während lich England und SÖsterreich
mehr obleits hielten. Im August gewann es jedoch den Anschein, als ob es Oskerreich gelingen
könnte, Frankreich von Ruhland abzuziehen. In der Denlschrift, die Varon Beuft Anfang
Tugust für die Fusammenkunft des ölkerreichischen mit dem franzölischen Kaiser in Salzburg auf-
setzte, bieß es geradezu: „Können wir nicht erreichen, daß Srankreich durch ein entschiedenes
Einlenken in der Farioischen Frage das ruhle e Prestige unter den christlichen Beoölkerungen
brechen bilft ... so legt es uns den Gebanken nahe, eine Verständigung mit Hreußen zu
Ein Teil des Entwurfs ist in Fatzsimile reproduklert in: Ein Jahrbundert Deutscher Geschichte.
Teichsgedanke und Aeich 1815 bis 1919, Ar. 40.