Full text: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

Serbien. — Siam. 551 
die serbische Staatsangehörigkeit erlangen. Eine Abkürzung dieser Frist 
kann auf Grund eines gemeinsam mit dem Staatsrat erlassenen könig- 
lichen Dekrets erfolgen. 
Art. 48. 
Eine Ausländerin, welche einen Serben heiratet, erwirbt dadurch 
die Staatsangehörigkeit ihres Gatten, vorausgesetzt, daß ihr Heimat- 
staat der Serbin, welche einen Bürger desselben heiratet, die gleichen 
Rechte gewährt. Ebenso verliert eine Serbin, welche einen Ausländer 
heiratet, ihre serbische Staatsangehörigkeit, falls der betreffende aus- 
wärtige Heimatstaat des Ehemannes an die Verheiratung einer Staats- 
angehörigen mit einem Serben den Verlust der Staatsangehörigkeit 
für dieselbe knüpft. 
Dekret vom 20. Januar 1860. 
Ausländer, welche sieben Jahre untadelhaft unter dem Schutz 
der Gesetze in Serbien gelebt haben, können als Bürger aufgenommen 
und zu dem Bürgereid zugelassen werden, ohne daß sie von ihrer Re- 
gierung einer besonderen Ermächtigung zum Verzicht auf ihre angestammte 
Staatsangehörigkeit bedürfen. Die Erteilung der serbischen Staats- 
angehörigkeit kann aus triftigen Gründen verweigert werden. 
Die serbische Staatsangehörigkeit geht verloren durch Erwerb 
einer fremden Staatsangehörigkeit, sofern der Auswandernde zuvor 
den Nachweis erbracht hat, daß er in den fremden Staat als Bürger 
aufgenommen wird, und daß er seinen Verpflichtungen gegen den Staat, 
seine Familiengenossenschaft und gegen Privatpersonen nachgekommen 
ist. (Amtl. Mitt.) 
Staatsverfassung vom 5. Juni 1903. 
Art. 29. 
Jedem serbischen Bürger steht es frei, aus dem serbischen Staats- 
verband auszutreten, nachdem er seiner Verpflichtung zum Militärdienst 
und seinen anderen Pflichten gegenüber dem Staate oder Privaten 
genügt hat. 
Siam. 
In der siamesischen offiziellen Zeitung vom 30. März 1913 er- 
schienen zwei Verordnungen. Die erste, vom 22. März, definiert die 
Stellung eines siamesischen Untertanen. Notwendig wurde die Definition 
durch das Naturalisationsgesetz, nach dem es möglich ist, die siamesische
	        
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