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vom 11. Januar 1907: 19; Staats-
angehörigkeitserwerb durch Geburt
im Inland 26; Verzicht auf den-
selben durch Option 26; Voll=
jährigkeit 62; Legitimation un-
ehelicher Kinder 112; Erwerb und
Verlust der Staatsangehörigkeit II.
Dauer des Militärdienstes, stehendes
ger- Marine, Landwehr, Seewehr
1 .
Deserteure, der amerikanische Staats-
vertrag findet keine Anwendung
auf D. 158.
Deutscher, Begriff des D. 13; seine
verfassungsmäßigen Rechte, seine
Rechte nach innen 14, nach außen 15;
s. auch „Ehemalige Deutsche“.
Dienstboten, deren Gesuch um Auf-
nahme 45.
Dienstbücher als Nachweis unbe-
scholtenen Lebenswandels zum
Zwecke der Einbürgerung 66.
Diensteinkommen, Bedeutung des D.
bei der Einbürgerung des § 15: 95;
bei der Verleihung der unmittel-
baren Reichsangehörigkeit 153.
Dispositionsfähigkeit s. Geschäfts-
fähigkeit.
Dominikanische Republik s.
Domingo.
Doppelte oder mehrfache Staats-
angehörigrert s. Staatsangehörig-
eit.
San
E
Ecnador, Geburt im Ausland 24;
Staatsangehörigkeitserwerb durch
Geburt im Inland 25; Witwe eines
Ausländers 38; Volljährigkeit 62;
Legitimation unehelicher Kinder
114; Erwerb und Verlust der
Staatsangehörigkeit II.
Ehefrau, Zustimmung des Mannes ist
nach dem neuen Gesetz zwar zur
Aufnahme 56, nicht aber zur Ein-
bürgerung 64 ff. erforderlich; Aus-
dehnung der Einbürgerung des
Mannes auf die E., wenn nicht be-
sonders als ausgeschlossen erwähnt
100; Ausdehnung der Entlassung
132; Folgen der Naturalisation des
Ehemannes im Ausland 136; Aus-
dehnung des Verlustes der Staats-
Alphabetisches Register.
angehörigkeit wegen Nichterfüllung
der Militärpflicht usw. 142.
Ehehindernisse 112; Bescheinigung
über das Nichtvorliegen von E. 116.
Ehelichkeitserklärung keine rückwir-
kende Kraft 34; Einwilligung des
Kindes bei Legitimation durch E. 35.
Ehemalige Deutsche, Zusammenstel-
lung der Erleichterungen bei der
Einbürgerung von e. D. 59; ihre
Einbürgerung ohne Befragen der
Bundesstaaten 73; minderjährige
e. D. 77; Einbürgerung ohne
Niederlassung 79; übernahme 104ff;
Übergangsbestimmungen 143 ff.;
Erwerb der unmittelbaren Reichs-
angehörigkeit durch e. D. 153.
Ehenichtigkeit zerstört die durch Ehe-
schließung erworbene Staatsange-
hörigkeit der Frau 39.
Ehescheidung ohne Einfluß auf die
durch Eheschließung erworbene
Staatsangehörigkeit der Frau 39;
die geschiedene Frau eines Aus-
länders steht der Witwe bezüglich
der Einbürgerung gleich 76.
Eheschließung, Erwerb der Staats-
angehörigkeit durch E. 17, 36 ff.;
E. eines Deutschen im Ausland 36;
Gesetz betr. die E. im Auslande,
Anl. 7; Ermächtigung der Konsuln
zur Vornahme der E. 37; E. rechts-
rheinischer Bahern 38, Anl. 4;
in einzelnen ausländischen Staaten
erlangt die von Geburt ausländische
Witwe eines Deutschen unter be-
stimmten Voraussetzungen ihre an-
gestammte Staatsangehörigkeit wie-
der 38; E. eines Staatlosen 40;
Aufhebung der polizeilichen Be-
schränkungen der E. 115; E. von
Ausländern in Deutschland 115, in
den Schutzgebieten 116; Verlust der
Staatsangehörigkeit durch Verhei-
ratung einer Deutschen mit einem
Ausländer 115, Anl. 37.
Einberufene Mannschaften 127.
Einberufung zum Militärdienst 127;
Nichtbefolgung der E. 139.
Einbürgerung, Niederlassung in einem
Bundesstaate ist im Gegensatz zu
dem alten Reichsgesetz (Anl. 12)
vom 1. Juni 1870 Voraussetzung
der E. 57; die Bundesstaaten können