Full text: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

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vom 11. Januar 1907: 19; Staats- 
angehörigkeitserwerb durch Geburt 
im Inland 26; Verzicht auf den- 
selben durch Option 26; Voll= 
jährigkeit 62; Legitimation un- 
ehelicher Kinder 112; Erwerb und 
Verlust der Staatsangehörigkeit II. 
Dauer des Militärdienstes, stehendes 
ger- Marine, Landwehr, Seewehr 
1 . 
Deserteure, der amerikanische Staats- 
vertrag findet keine Anwendung 
auf D. 158. 
Deutscher, Begriff des D. 13; seine 
verfassungsmäßigen Rechte, seine 
Rechte nach innen 14, nach außen 15; 
s. auch „Ehemalige Deutsche“. 
Dienstboten, deren Gesuch um Auf- 
nahme 45. 
Dienstbücher als Nachweis unbe- 
scholtenen Lebenswandels zum 
Zwecke der Einbürgerung 66. 
Diensteinkommen, Bedeutung des D. 
bei der Einbürgerung des § 15: 95; 
bei der Verleihung der unmittel- 
baren Reichsangehörigkeit 153. 
Dispositionsfähigkeit s. Geschäfts- 
fähigkeit. 
Dominikanische Republik s. 
Domingo. 
Doppelte oder mehrfache Staats- 
angehörigrert s. Staatsangehörig- 
eit. 
San 
E 
Ecnador, Geburt im Ausland 24; 
Staatsangehörigkeitserwerb durch 
Geburt im Inland 25; Witwe eines 
Ausländers 38; Volljährigkeit 62; 
Legitimation unehelicher Kinder 
114; Erwerb und Verlust der 
Staatsangehörigkeit II. 
Ehefrau, Zustimmung des Mannes ist 
nach dem neuen Gesetz zwar zur 
Aufnahme 56, nicht aber zur Ein- 
bürgerung 64 ff. erforderlich; Aus- 
dehnung der Einbürgerung des 
Mannes auf die E., wenn nicht be- 
sonders als ausgeschlossen erwähnt 
100; Ausdehnung der Entlassung 
132; Folgen der Naturalisation des 
Ehemannes im Ausland 136; Aus- 
dehnung des Verlustes der Staats- 
  
  
Alphabetisches Register. 
angehörigkeit wegen Nichterfüllung 
der Militärpflicht usw. 142. 
Ehehindernisse 112; Bescheinigung 
über das Nichtvorliegen von E. 116. 
Ehelichkeitserklärung keine rückwir- 
kende Kraft 34; Einwilligung des 
Kindes bei Legitimation durch E. 35. 
Ehemalige Deutsche, Zusammenstel- 
lung der Erleichterungen bei der 
Einbürgerung von e. D. 59; ihre 
Einbürgerung ohne Befragen der 
Bundesstaaten 73; minderjährige 
e. D. 77; Einbürgerung ohne 
Niederlassung 79; übernahme 104ff; 
Übergangsbestimmungen 143 ff.; 
Erwerb der unmittelbaren Reichs- 
angehörigkeit durch e. D. 153. 
Ehenichtigkeit zerstört die durch Ehe- 
schließung erworbene Staatsange- 
hörigkeit der Frau 39. 
Ehescheidung ohne Einfluß auf die 
durch Eheschließung erworbene 
Staatsangehörigkeit der Frau 39; 
die geschiedene Frau eines Aus- 
länders steht der Witwe bezüglich 
der Einbürgerung gleich 76. 
Eheschließung, Erwerb der Staats- 
angehörigkeit durch E. 17, 36 ff.; 
E. eines Deutschen im Ausland 36; 
Gesetz betr. die E. im Auslande, 
Anl. 7; Ermächtigung der Konsuln 
zur Vornahme der E. 37; E. rechts- 
rheinischer Bahern 38, Anl. 4; 
in einzelnen ausländischen Staaten 
erlangt die von Geburt ausländische 
Witwe eines Deutschen unter be- 
stimmten Voraussetzungen ihre an- 
gestammte Staatsangehörigkeit wie- 
der 38; E. eines Staatlosen 40; 
Aufhebung der polizeilichen Be- 
schränkungen der E. 115; E. von 
Ausländern in Deutschland 115, in 
den Schutzgebieten 116; Verlust der 
Staatsangehörigkeit durch Verhei- 
ratung einer Deutschen mit einem 
Ausländer 115, Anl. 37. 
Einberufene Mannschaften 127. 
Einberufung zum Militärdienst 127; 
Nichtbefolgung der E. 139. 
Einbürgerung, Niederlassung in einem 
Bundesstaate ist im Gegensatz zu 
dem alten Reichsgesetz (Anl. 12) 
vom 1. Juni 1870 Voraussetzung 
der E. 57; die Bundesstaaten können
	        
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