Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Erster Jahrgang. 1873. (1)

— 130 — 
2. Gewerbe-Wesen. 
Dem Dr. med. Paul Zweifel aus Zürich, Assistenz Arzt an der geburtshülslich= gynäkologischen Universitats= 
Klinik zu Straßburg, ist auf Grund der Bekanntmachungen nom 9. Dezember 1809 (B-G.Bl. S. 687) und 
vom 19. Juli 1872 (N.-G.-Bl. S. 351) seitens des Kaiserlichen Ober-Präsidenten von Elsaß-Lothringen die 
Dispensation von der im §. 29 der Gewerbe-Ordnung vorgeschrlebenen ärztlichen Prüfung und die Approbation 
als Arzt ertheilt worden. - 
Berlin, den 21. April 1873. . 
« Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Eck. 
3. Münz- Wesen. 
Bis zum 5. April 1873 waren in den Münzstätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 447,782,880 
Mark und in Zehnmarkstücken 125,797,540 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 6. bis 12. April 
d. Is. sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Verlin 4,5589,620 Mark, in Hannover 2,132,840 Mark, 
in Frankfurt a. M. 2,961,860 Mark, in München 1,225,200 Mark. in Dresden 635,000 Mark und in Stuttgart 
1,443,020 Mark; ferner in Zehnmarkstücken: in Darmstadt 199,700 Mark. 
Die Gesammt-Ausprägung stellt sich daher bis 12. April d. Is. auf 586,636,660 Mark, wovon 
460,639, 420 Mark in Zwanzigmartstücken und 125,997,240 Mark in Zehnmarkstücken bestehen. 
4. Maaß= und Gewichts-Wesen. 
Bekanntmachung 
der Vorschriften über die Eichung und Stempelung von Maaßen und Meßwerkzeugen für Brenn- 
materialien, sowie für Kalk und andere Mineralprodrukte. Vom 15. Februar 1871. 
(Fortsetzung aus Nro. 15., 
8. 8. 
Inhaltsbestimmung. 
Die Inhaltsbestimmung erfolgt: 6 
1. bei den Kastenmaaßen und Rahmenmaaßen durch Berechnung nach den abgemessenen Dimen- 
sionen, wobei für die Länge und Breite die Mittelwerthe aus den korrespondirenden oberen 
und unteren Abmessungen (vergl. §. 3) benutzt werden;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.