Volltext : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Erster Jahrgang. 1873. (1)

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichs  kanzler-Amt.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  Zwel  Thaler.








I.  Jahrgang.    Berlin,  Freitag,  den  25.  April  1873.  Nr. 16.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Mittheilungen  5.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Mittheilung  bezüglich  des  Verüber
  den  Stand  der  Rinderpest  Seite  129.  kehrs  mit  steuerpflichtigen  Getränken  zwischen  Elsaß=  Loht-2.
  Gewerbe-  Wesen:  Ertheilung  einer  Approbation  als  ringen  und  Baden  ...136

unter  Dispensation  der  ärztlichen  Prüfung

3.  Münz-Wesen:    Notiz  über  die  Ausprägung  von  Reichs-  6.  Post-  Wesen:  Mittheilung,  betr.  den  Verkauf  einzelner

Exemplare  des  „Postblattes"
7.  Konsulat--Wesen:  Mittheilung  über  Befugnisse  des  Kaiserlichen
  General-Konsuls  zu  Lima



Goldmünzen
4.  Maaß-  und  Gewichts-  Wesen:  Republikationen  von  Bekanntmachungen
  etc.  der  Normal-Eichungskommission  130.

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.



Mittheilungen
über  den  Stand  der  Rinderpest.

VIII.
1.  Oesterreich-Ungarn.
In  der  ersten  Hälfte  des  Monats  April  herrschte  die  Rinderpest  in:  Galizien  (Bezirk:  Brody),
Krain  (Bezirke:  Krainburg  und  Radmannsdorf),  Kärnthen  (Bezirke:  Tarvis,  Spital  und  Villach),  Dalmatien,
  Slavonien,  Militärgrenze  und  Kroatien.
Die  Seuche  ist  also  neuerdings  ausgebrochen:
in  Krain,  Kärnthen  und  der  Militärgrenze;
dagegen  erloschen
in  der  Bukowina  und  in  Ungarn.
Die  Schutzmaßregeln    für  die  deutsche  Grenze  sind  in  der  Hauptsache  und  bis  auf  einzelne,  durch  diesen
veränderten  Stand  der  Seuche  bedingte,  besondere  Anordnungen  dieselben  geblieben.

2.  Russland.
Neuere  Nachrichten  liegen  nicht  vor  (vergl.  Mittheilung  VII.,  Seite  105).
3.  Frankreich.
Nach  neueren  Mittheilungen  sind  die  französischen  Behörden  zweifelhaft  darüber,  ob  der  in  Moranville

vorgekommene  Krankheitsfall  in  Wirklichkeit  ein  Fall  der  Rinderpest  gewesen  ist.  Volle  Gewißheit  ist  jedoch
nicht  zu  erlangen  gewesen.

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