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Anlage B.
Für ein Dampfschiss.
Größe und Ladungsfähigkeit: Die nach Ziffer 1 des §. 22 der Schiffsvermessungs-Ordnung ausge-
nommenen Hauptmaaße sind: Länge = 58.98 Meter; Breite = 9.15 Meter;
Umfang in der Außenfläche der Außenbords-Vekleidung — 17,1 Meter;
Länge des Maschinenraumes = 18.8: Meter.
Die Vermessung erfolgte auf Grund der Vermessungs-Ordnung vom 5. Juli 1872 (Reichs-Gesetzblatt
S. 270) nach dem abgekürzten Verfahren und beträgt:
Kubit- Britische
Negister-
Meter. Tons.
a) Raum unter dem obersten Dcecck . 1885,. 665,2
ein Hütten-Raum auf dem diulerde .. 163,- 57,»
b) ke nber ein Vack-Naum .... 77,s 27/6
obersten De
n zwei sonsilge Aufbauten-Räumnme 57,1 207
Brutto-Raumgehalt des Schiffes. 2181,0 770),=
Hiervon gehen ab:
1. die drei Logisräume der Schiffsmannschaft in der Hütte #
B dem Hinterdeck und in der Back 94,6 I 33,-p
. der von den zwei Maschinen, den zwei Danpftesseln und
2 zwei festen Kohlenbehältern eingenommene Naum. 986, 348,10
Zusammen 10810 381,6
-
Neito-Raumgehalt des Schiffee 1103,0 1 38986
in Worten: Ein Tausend Einhundert und Drei, Null Zehntel Kubik-Meter
gleich: Drei Hundert und Neun und Achtzig 3/200 britischen Register-Tons.
Berlin, Carl Heymann's Verlag: Inhaber Stto Loewenstein. — Druck von F. Hofsschläger in Berlin.