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3. Münz-Wesen.
Bis zum 3. Mai d. Is. waren in den Münzstätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 496,694,100
Mark und in Zehnmarkstücken 126,662,630 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 4. bis 10. Mai
sind serner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Berlin 5.353,640 Mark, in Hannover 3.098,780 Mark, in
rankfurt a. M. 3,270,300 Mark, in München 1,377,480 Mark, in Dresden 711,540 Mark, in Stuttgart
398,280 Mark, in Karlsruhe 401,580 Mark und in Darmstadt 300,000 Mark.
Die Gesammt-Ausprägung stellt sich daher bis 10. Mai d. Is. auf 639,268,330 Mark, wovon
512,605,700 Mark in Zwanzigmarkstücken und 126,662,630 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.
4. Konsulat.- Wesen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs
den fütherieen Konsul des Norddeutschen Bundes Theodor August Ludwig Weber in Apia
auf Upolu
zum s** r Deutschen Reichs für die Schiffer-(Samoa-) und Tonga= (Freundschafts-)
nseln
zu ernennen geruht.
5. Marine und Schiffahrt.
Bestimmungen,
betreffend die Anerkennung der in dänischen, österreichisch-ungarischen und nordamerikanischen Schiffs-
papieren enthaltenen Vermessungsangaben in deutschen Häfsen. Vom 21. Dezember 1872.
Naochdem vom Beutschen Reiche mit den Regierungen
1. Dänemarks, «
2. Oesterreich-Ungarns und
3. der Vereinigten Staaten von Amerika
Vereinbarungen wegen gegenseitiger Anerkennung der nach dem neuen Schiffsvermessungs-Verfahren bewirkten
Vermessungen getroffen worden sind, werden vom 1. Januar 1873 ab die deu Handelsmarinen der vorge-
nannten Staaten angehörigen Schiffe in deutschen Häfen, wie folgt, behandelt:
1. Für die auf GErund des dänischen Schiffsvermessungs-Gesetzes vom 13. März 1867 ver-
messenen dänischen Schiffe sind die in deren Nationalitäls= und Registrirungs-Zertifikaten