Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

214

2.  Die  Abrechnung  mit  der  Zentralstaatskasse.

3.  Die  Abrechnung  über  die  von  den  Postbezirkskassen  für  Rechnung  der  Berufsgenossenschaften,
  Aufsichtsbehörden  und  Invalidenversicherungsaustalten  ausbezahlten  Entschädigungen
  und  Renten.

4.  Die  Prüfung  und  Anweisung  der  Tagegelder  und  Reisekosten  der  Beamten  des
Staatsministeriums  für  Verkehrsangelegenheiten,  der  Oberpostdirektoren  und  des  Personals
der  Amter.

c)  Der  Verkehrskontrolle  der  Posten  und  Telegraphen:

1.  Die  Prüfung  der  Ubersichten  und  Nebenrechnungen  über  die  Einnahmen  aus  dem
Verkauf  der  Postwertzeichen,  aus  unfrankierten  Sendungen,  an  Zeitungs=  und  Zustellgebühren,
Einschreibgebühren  für  Omnibusreisende,  über  Einnahmen  aus  dem  Motorwagenverkehr,  dann
aus  dem  Telegraphen=  und  Telephonverkehr,  ferner  über  die  Ausgaben  für  Beförderung  und
Zustellung  der  Telegramme.

2.  Die  Prüfung  und  Feststellung  der  Jahreseinnahmen  der  gemeindlichen  öffentlichen
Telephonstellen.

3.  Die  Prüfung  der  Nachweisungen  über  den  Absatz  an  Postwertzeichen,  dann  an
Gebührenmarken,  Reichs=  und  Invalidenmarken.

4.  Der  Sturz  der  Marken,  Wert=  und  Stempelzeichenmaterialien  beim  Verlagsamt
der  Posten  und  Telegraphen.

5.  Die  Abrechnung  mit  der  Reichspostverwaltung,  Württemberg,  Osterreich  und  der
Schweiz  über  die  Forderung  und  Schuld  aus  dem  Paketpost=  und  sonstigen  Verkehr.

6.  Die  Abrechnung  über  den  abrechnungspflichtigen  telephonischen  Fernverkehr  und  über
den  abrechnungspflichtigen  Telegrammverkehr.

7.  Die  Abrechnung  mit  fremden  Verwaltungen  über  den  Betrieb  gemeinschaftlicher
Posten,  die  Abrechnung  über  die  Kosten  der  Postbeförderung  auf  den  Privateisenbahnen.

8.  Die  Abrechnung  mit  den  Privateisenbahnen  über  den  Telegraphen=  und  Telephonverkehr.


9.  Die  Erstattung  und  Anweisung  von  Telegrammgebühren  im  internationalen  Verkehr,
soweit  sie  nicht  den  Oberpostdirektionen  übertragen  ist.

10.  Die  Prüfung  und  Richtighaltung  der  Telephonkataster  und  Hebelisten  für  Telephonteilnehmergebühren.


11.  Die  Prüfung  und  Verwahrung  des  Telegrammaterials.

12.  Die  Prüfung  und  Verbescheidung  der  Rechnung  des  Versicherungsamtes  über  die
Einnahmen  und  Ausgaben  der  Betriebskrankenkasse  der  Post=  und  Telegraphenverwaltung.