Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiter Jahrgang. 1874. (2)

Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben im 
Reichskanzler- Amt. 
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerstions-Preis für den Jahrgang Zwei Thaler. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
II. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 28. August 1874. Nr. 35. 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung  5. Marine und Schiffahrt: Quarantaine-Vorschriften .316. 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete Mittheilungen über 6. Post-Wesen: Belanntmachungen, betr.: Unzulässigkeit der  
den Stand der Rinderpest ... Seite 311. Angabe des Waarenquantums auf den Adressen der Probe- 
2. Finanz-Wesen: Nachweisungen der Einnahmen an Zöllen sendungen; Postmandate  an Adressaten, über deren Ver- 
und gemeinschaftlichen Steuern, sowie anderer Einnahmen mögen der Konkurs eröffnet ist; Unzureichend frankirte 
im Deutschen Reiche für die Zeit vom 1. Januar bis zum Briefe aus der südafrikanischen (Transvaal-) Republik; 
Schlusse des Monats Juli 1874 ... 313. Eröffnung der Eisenbahn Großheringen—Straußfurt; Ein- 
3. Zoll- und Steuer-Wesen: Kompetenz und Aufhebung von führung der Markrechnung bei der Reichs- Postverwaltung 
Zollstellen; Nachweisung der Einnahmen an Wechselstempel-  vom 1. Januar 1875 an; Beförderung von Beilagen und 
steuer im Deutschen Reiche für die Monate Januar bis Nebenblättern der  Zeitungen beim Postdebit; Ermäßigter 
Juli 1874 ... 313.  Tarif für Päckereisendungen nach Paris ...  317. 
4. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- 7. Kersulat- Wesen: Ernennungen etc. von Konsular- Beamten; 
münzen... 316.  Exequatur-Ertheilung ... 319. 
  
  
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
  
Auf Erund des §. 39 bes Strafgesetzuchs ist 
1. der Korbmacher Anton Elsner aus Bullendorf (Bezirk Friedland in Böhmen), 41 Jahre alt, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Diebstahls und wiederholter Vorbestrafung wegen 
Diebstahls und Raubes, durch Beschluß der Königlich preußischen Reglerung in Liegnitz vom 
21. August d. Js.; 
und auf Grund bes §. 362 des Strafgesetzbuchs sind 
2. der Arbeiter Julius Krzona aus Paski in Rußland, 30 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher 
Bestrafung wegen wiederholten Bettelns und Landstreichens, durch Beschluß der Königlich 
preußischen Regierung in Oppeln vom 31. Juli d. Js.; 
3. der Bäcker Norbert Fischer aus Ahrendorf in Böhmen, 35 Jahre alt, nach erfolgter gericht- 
licher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß der Königlich preußischen  
Regierung in Kassel vom 8. August d. Js.; 
4. die Dienstmagd Josephine Rasmussen aus Friedericka in Jütland, 22 Jahre alt, nach er- 
folgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß der Könlglich preußlschen 
Regierung in Schleswig vom 12. August d. Js.; 
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