Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

                                 — 271 — 
                                3. Militär-Wesen. 
                                      Bekanntmachung, 
betreffend die Ergänzung des unter dem 1. April d. Js. veröffentlichten Nachtrags-Verzeichnisses solcher 
höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation 
zum einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
Das durch die Bekanntmachung vom 1. d. Mts. (Seite 202) zur öffentlichen Kenntniß gebrachte Nachtrags- 
Verzeichniß solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche 
Qualifikation zum einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind, wird hierdurch ergänzt, wie folgt: 
Realschulen zweiter Ordnung. 
I. Königreich Sachsen. 
Die höhere Knaben-Bürgerschule zu Leipzig. 
II. Königreich Württemberg. 
Die Realanstalt zu Ravensburg. 
Berlin, den 5. April 1875. 
                  Das Reichskanzler-Amt. 
                                 Eck. 
                                Bekanntmachung. 
Den nachstehend verzeichneten Lehranstalten: 
1. der Erziehungsschule des Dr. E. J. Barth zu Leipzig, 
2. der Privatanstalt von G. L. Gosewisch zu Hamburg und 
3. der Privatanstalt des Dr. T. A. Bieber ebendaselbst 
ist provisorisch gestattet worden, Entlassungsprüfungen auf Grund eines von der Aussichtsbehörde geneh- 
migten Prüfungs-Reglements und in Gegenwart eines Regierungs-Kommissars mit der Wirkung abzuhalten, 
daß die über das Bestehen dieser Entlassungsprüfung ertheilten, von dem zugezogenen Regierungs-Kommissar 
beglaubigten Abgangszeugnisse von sämmtlichen Departements- Prüfungs- Kommissionen  als genügende Zeug- 
nisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig-freiwilligen Militärdienste angenommen werden. 
Berlin, den 5. April 1875. 
              Das Reichskanzler-Amt. 
                                     Eck. 
  
                                                                               3 8*
	        
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