Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

                                  Central-Blatt 
                                     für das 
                              Deutsche Reich. 
                                Herausgegeben 
                                  Reichskanzler-Amt. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang Zwei Thaler. 
III. Jahrgang. 
   
Berlin, Freitag, den 4. Juni 1875. Nr.  23. 
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung ................. 
münzen 
von Ausländern  aus dem Reichsgebiet Seite 335. 1 5. Marine und Schiffahrt: Seesteuermanns-- ect. Prüfungen. 
. Münz Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von 336. 341. 
............. 6. aHeimth-Wesen zwei Erkenntnisse des Bundesamts für 266 
 Zoll und Steuer-Wesen: Verzeichniß der auf Grund Heimathwesen 
mung im Artikel 36 der Verfassung des Deutschen 7. Post= Wesen: Bekanntmachungen, betr.: Versendung * 
Reichs den Direktiobehörden und Hauptämtem zur Kon- offenen Geschäftskarten; — Eröffnung der Eisenbahnstrecken 
trole der Zölle und Verbrauchssteuern abeigeoroneten Flöha-Marienberg in Sachsen und Locau- lbernhan 345. 
ränderungen bei Steuerstellen ect. 337. 8. Kosulat= Wesen: Kompetenzveränderung ect. 345. 
Beamten; Ver 
4. Milltätce#chefen 
  
Vergütungssätze für die Naturalverpflegung
 
                           1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
  
Auf Grund * §. 362 des Strafgesetzbuchs sind 
1. der Tuchscheerer Johann Sokol aus Krumpisch (Kreis Olmütz, Bezirk Shönberg in Mähren), 
 
 
 
 
23 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, Bettelns und 
Abweichens von der ihm vorgeschriebenen Reiseroute, durch Beschluß der Königlich preußischen 
Bezirks-Regierung zu Breslau vom 11. Mai d. Js.; 
 2.der Schlossergeselle Severin Brokobitz (Prokopec), gebürtig aus Wälischbirken (Kreis Pisek, 
Bezirk Prachatitz in Böhmen), 19 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen 
Obdachlosigkeit (§. 361 Nr. 8 des Strafgesetzbuchs) und Bettelns, durch Beschluß der Königlich 
preußischen Landdrostei zu Hannover vom 19. Mai d. Js.; 
3.  der Steinhauer Heinrich Heimann Sikora, gebürtig aus Kleinendorf in Westfalen, im 
Jahre 1862 unter Entlassung aus dem preußischen Unterthanenverbande nach den Nieder- 
landen ausgewandert und daselbst zuletzt in Leyden wohnhaft, 38 Jahre alt, nach erfolgter 
gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, Verübung groben Unfugs und Erregung ruhe- 
störenden Lärms, sowie wegen Gebrauchs falscher Legitimationspapiere, durch Beschluß der 
Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Düsseldorf vom 17. Mai d. Js.; 
4.der Bahnarbeiter Anton Kolar aus Pribram (Kreis Prag in BSöhmen), 44 Jahre alt, und 
die unverehelichte Maria Fischer aus Dobeis (daselbst), 22 Jahre alt, nach erfolgter gericht- 
licher Bestrafung wegen Landstreichens, Bettelns und Führung falscher Legitimationspapiere, 
durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts zu Straubing vom 20. April d. Js.; 
5. die unverehelichte Julie Blankemann, geboren am 13. Mai 1859 zu Napoléon-Vendée 
Departement Vendée in Frankreich), 
ohann Welferinger, geboren am 5. November 1842 zu Montfort (Provinz Limburg in 
Belgien), 
                                                                                      48
	        
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