Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

                                    — 370 — 
                          4. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 4. d. Mts. beschlossen, 
daß die Syphons nicht unter die Flaschen und Krüge zu rechnen sind, welche das amtliche 
Waarenverzeichniß auf Seite 157 zu der Position „Mineralwasser“ anführt, und daß die- 
selben daher, auch wenn sie mit Mineralwasser gefüllt eingehen, nach Maßgabe der geltenden 
Bestimmungen über die Tara mit dem Satze der Position 10. e. des Zolltarifs zu be- 
legen sind. 
                                           5. Justiz-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht auf Grund des § 93 des Gesetzes, betreffend die 
Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (Reichs-Gesetzblatt Seite 61) in Gemäßheit der 
vom Bundesrathe vollzogenen Wahlen, zu Mitgliedern der Kaiserlichen Disziplinarkammern 
1. in Königsberg: 
a) den Königlich preußischen Tribunalsrath Schimmelpfennig daselbst, 
b) den Königlich preußischen Stadtgerichtsrath Symanski daselbst; 
2. in Danzig: 
den Ober-Postdirektor Reisewitz daselbst; 
3. in Magdeburg: 
den Königlich preußischen Appellationsgerichts-Vizepräsidenten Sturm daselbst als 
Präsidenten; 
4. in Oppeln: 
den Ober-Postdirektor Lehmann daselbst; 
5. in Darmstadt: 
den Großherzoglich hesfischen Hofgerichtsrath Wilhelm Köhler daselbst; 
6. in Schleswig: 
den Königlich preußischen Appellationsgerichtsrath Hall in Kiel als Präsidenten;
	        
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