Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

                                — 464 — 
                            6. Konsulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs folgende Personen zu 
Konsularbeamten des Deutschen Reichs in Marokko, nämlich: 
den Kaufmann Frost in Rabat 
zum Konsul, 
den Kaufmann Juan B. Ansado in Mazagan, 
den Lewis Forde in Larache und 
den Kaufmann Theodor Brauer in Mogadore 
zu Vize-Konsuln 
zu ernennen geruht. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs 
den Dr. jur. Stannius 
zum Konsul des Deutschen Reichs für das Königreich Siam mit dem Sitze in Bangkok 
und 
den Friedrich Rosset in Chartum (Egypten), sowie 
den Kaufmann Oskar Lorentzen in Zacatecas (Mexico) 
zu Vize-Konsuln des Deutschen Reichs 
zu ernennen geruht. 
Dem Kaiserlichen Vize-Konsul Dr. Reitz in Bukarest ist in Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen 
General-Konsuls von Pfuel auf Grund des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für das Amtsgebiet Rumänien die 
allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Deutschen vorzunehmen, und 
die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von Deutschen zu beurkunden. 
Der Amtsbezirk von Rustschuk ist in Zivilstandssachen dem Amtsgebiete Rumänien zugelegt worden. 
Dem Verweser des Kaiserlichen Vize-Konsulats zu Jassy, G. Kornhoffer, ist auf Grund des 
Gesetzes vom 4. Mai 1870, in Vertretung des zur Zeit von Jassy abwesenden Kaiserlichen Vize-Konsuls, für 
den dortigen Amtsbezirk die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von 
Deutschen vorzunehmen, und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von Deutschen zu beurkunden. 
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Druck von F. Hoffschläger in Berlin.
	        
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