Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

                                   — 648 — 
Schema C. zu §. 23. 
                              Bescheinigung 
über Anstellung im Dienst der (Bezeichnung der Eisenbahn). 
Der (Vor= und Zuname), welcher nach Ausweis seines Militärpasses beim Landwehr-Bezirks-Kommando 
(Stabsquartier) kontrolirt wird, ist als (Stellung oder Funktion im Eisenbahndienst) bei der unterzeichneten 
Eisenbahn-Verwaltung angestellt und daher vom Waffendienst zurückzustellen. 
(Ort, Datum.) 
(Bezeichnung der Eisenbahn-Verwaltung.) 
(Stempel.) 
Inhaber ist, sosern er im Eisenbahndienst verbleibt, bis zum 1. Dezember .. .. vom Waffendiensi zurück- 
gestellt. 
(Ort, Datum.) 
(Bezeichuung des Landwehr-Bezirks-Kommandos.) 
(Stempel.)
	        
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