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Deas Koöniglich preußische Nebenzollamt I. Klasse zu Foldingbro, im Hauptamtsbezirk Hadersleben,
Provinz Schleswig-Holstein, ist vom 1. November d. Js. ab in ein Nebenzollamt II. Klasse umgewandelt worden.
Das Königlich preußische Nebenzollamt I. Klasse zu Bavnegaard im Hauptamtsbezirk Hadersleben,
Provinz Schleswig-Holstein, ist mit dem 1. November d. Js. in ein Nebenzollamt II. Klasse umgewandelt
worden.
An Stelle des Großherzoglich badischen Nebenzollamts I. Waldshut tritt vom 16. November d. Js.
— in amen und mit den Befugnissen des Hauptsteueramts Säckingen fungirende Zollabfertigungs-
elle daselbst.
4. Marine und Schiffahrt.
Nach einer zwischen dem Deutschen Reich und der egyptischen Regierung getroffenen Vereinbarung wegen
Berechnung der von deutschen Schiffen in den egyptischen Häfen zu entrichtenden Leuchtfeuer-Abgaben erfolgt
für diejenigen Schiffe, welche nach der Schiffsvermessungs-Ordnung vom 5. Juli 1872 (Reichs-Gesetzblatt
Seite 270) noch nicht vermessen sind, die Umrechnung der in ihren Meßbriefen aufgeführten deutschen Schiffs-
lasten in türkische Tonnen von 792 Oka in der Weise, daß
a) die preußische Last von 4000 Pfund — nach welcher auch die in Oldenburg und Lübeck
heimathberechtigten Schiffe früher vermessen wurden — gleich 1174 Oka,
b) die in der preußischen Provinz Hannover, in Mecklenburg, Bremen und Hamburg früher
gebräuchliche Kommerzlast von 6000 Pfund gleich 1761 Oka,
c) die schleswig-holsteinische Kommerzlast von 5200 Pfund gleich 1526 Oka
gerechnet wird.
Berlin, den 27. Oktober 1875.
5. Post= Wesen.
Postverbindung mit Konstantinopel.
Die zur Briefpostbeförderung benutzten Verbindungen von Berlin nach Konstantinopel gestalten sich
vom 30. Oktober ab, wie folgt: