Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

                                        — 794 — 
                                   Bemerkungen. 
4: " Darunter 148.000 r*7 sächsisches Staatspapiergeld. 
5: Darunter 66.000 Mark sächsisches Staatspapiergeld. 
6: Darunter 40.000 Nar sächsisches Staatspapiergeld. 
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Grundkapital ist zurückgezahlt. Cavent: die Stadt Chemnitz. 
darunter 67.000 Markl Landespapiergeld. 
Darunter 129.000 Mark Landespapiergeld. 
5: Darunter 25.000 Mark Landespapiergeld. 
zu 26: Unter den „sonstigen Passiven“ die in Zirkulation befindlichen unkündbaren Pfandbriefe, unter den „sonstigen 
Aktiven“ die von der Bank erworbenen unkündbaren Hypotheken 
Vom 1. bis 7. Dezember 1875 hat die Preußische Bank an Gold angekauft: 
in Münzen in Barren 
für 1.172.0841 Mark, für 212.903 Mark. 
Vorher seit dem 18. September 1875 „ 43.641.343 „ „ 18.956.003 „ 
Zusammen für 44.813.127 Mark, für 19.168.906 Mark. 
  
                                2. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens 
und Bettelns, 
— 
1. der Webergeselle Ignatz Zwerdischtka aus Gießhübel in Böhmen, 36 Jahre alt, durch 
Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Breslau vom 30. Oktober d. Js.; 
2. der Schueidergeselle Franz Jank aus Gradlitz (Kreis Königgrätz in Böhmen), 34 Jahre alt, 
3. der Schuhmachergeselle Wilhelm Dedek aus Borek in Böhmen, 19 Jahre alt, 
zu 2 und 3 durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Lieguit vom 
24. November d. Js.; 
4. die unverehelichte Katharina Stacharzanka, gebürig aus Libons beie Chrzanow in Galizien 
(Oesterreich) und ortsangehörig daselbst, 66 Jahre alt 
5. der Arbeiter Peter Becker, gebürtig aus Ober- Lihta (Kreis Königgräh in Böhmen), 
24 Jahre alt, 
zu 4 und 5 durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Oppeln vom resp. 
12. und 22. November d. Js. 
aus dem Reichögebiete ausgewiesen worden. 
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