Central-Blatt
für das
Deutsche Reich
Herausgegeben
Reichskanzler- Amt.
—— .
Zu beziehen alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
IV. Jahrgang.
Berlin, Freitag, den 3. März 1876.
r 9.
Inhalt 1. Allgemeine Verwaltungs= Sachen: Verweisung
2.
2
von Ausländern aus dem Reichsgebiet Seite 109
Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs-
münzen 111
Finanz= Wesen: Nachweisung über die bis zum 31. Ja-
nuar 1876 präkludirten, ferner über die an diesem Tage im
Umlaufe beziehungsweise im eigenen Bestande der deutschen
Notenbanken vorhanden gewesenen, sowie über die nach
erfolgter Einlösung vernichteten. Banknoten; — Goldankäufe
seitens der Reichsbank . 112
Handels= und Gewerbe- Wesen: Bestimmungen über die
Zusammenfetzung und den Geschäftsbetrieb der künstlerischen,
photographischen und gewerblichen Sachverständigen = Ver-
eine; — Vestimmungen, betreffend die Inventarisirung und
Stempelung der nach der bisherigen Gesetzgebung recht-
mäßig angefertigten Vorrichtungen zur Herstellung von
Werken der bildenden Künste; — Bestimmungen über die
Führung der Eintragsroll für Werke der bildenden Künste:
— Bestimmungen über die Führung des Musterregisters 117
Zoll= und Steuer-Wesen: Bundesrathsbeschlüsse, betr. Ver-
fahren bei Verzollung von Wein in den Niederlagen, —
Zollerlaß für eingehende verdorbene Waaren. — Tarifirung
von Schiefertuch. — Verzollung von Pappkartons zu Her-
renklapphüten; — Kompetenz einer Steuerstelle 126
Militär-Wesen: Bekanntmachung einer Nachweisung der-
jenigen höheren Lehranstalten, welchen provisorisch gestattet
worden ist, gültige Zeugnisse über die wissenschaftliche Be-
fähigung für den einjährigen freiwilligen Militärdienst zu
ertheilen 18
Marine und Schiffahrt: Tarif der Schiffahrts. Abgaben an
der Sulina-Mündung; — Beginn von Seesteuermanns= 2c.
Prüfungen 129
Konsulat-Wesen: Ernennungen ...... 138
Personal-Veränderungen 2c.: Ernennungen 138
—
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs ist
1. der Schmied Bernhard Elgering, geboren am 11. Februar 1822 zu Brünen, Königreich
Preußen, Regierungsbezirk Düsseldorf, im Jahre 1862 nach den Niederlanden ausgewan-
dert, nach Verbüßung einer wegen Diebstahls im wiederholten Rückfalle erkannten zwei-
jährigen Zuchthausstrafe, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in
Düsseldorf vom 16. Februar d. J.,
und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land-
streichens und Bettelns,
2. der russische Ueberläufer, Schuhmacher Wassili Stephanowicz, geboren am 15. Januar
1847 zu Moskau, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Königsberg
vom 16. Februar d. J.,
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