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7. die unverehelichte Adelheid Loois aus Borne in den Niederlanden, 21 Jahre alt, durch
Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Arnsberg vom 11. September d. J.,
8. der Färber Leopold von Pair aus Schwaz in Tyrol, 28 Jahre alt, durch Beschluß der
Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Kassel vom 25. September d. J.,
9. der Heizer Josef Wanner, geboren zu Rüderbach in Ober-Elsaß, durch Option franzö-
sischer Staatsangehöriger, zuletzt wohnhaft zu Philippeville in Algerien, 47 Jahre alt, durch
Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Metz vom 28. September d. I.,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung
zu 1, 3, 4, 6 und 9 wegen Landstreichens und Bettelns,
zu 2 wegen Diebstahls, Landstreichens, Bettelns und Gebrauchs eines falschen
Attestes,
zu 5 wegen gewerbmäßiger Unzucht,
zu 7 und 8 wegen Landstreichens,
und auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs ist
10. der Gürtler Karl Wittmann, geboren zu Parchin in Böhmen am 23. Januar 1847,
nach Verbüßung einer wegen Diebstahls im wiederholten Rückfall erkannten Zuchthaus-
strafe von zwei Jahren, durch Beschluß der Königlich preußischen Landdrostei zu Lüneburg
vom 8. September d. J.,
aus dem Reichsgebiet ausgewiesen worden.
2. Finanz-Wesen.
Vom 24. bis 30. September 1877 hat die Reichebank an Gold angekauft:
in Münzen in Barren
für — M für 8. 584. 140,01 M
Vorher seit dem 3. Januar 1876 „ 26.330.666,)3 „ „ 165.796.104,69 „
Zusammen für 26.330.666,6 .K für 174.380.244,e M.