Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechster Jahrgang. 1878. (6)

Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
  
Herausgegeben 
Reichskanzler-Amt. 
  
VI. Jahrgang. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
erlin, Freitag, den 26. April 1878. 
R IJ. 
  
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 
2. 
von Ausländern aus dem Reichsgebiet . . Seite 209 
Zoll- und Steuer-Wesen: Regulativ, die zollamtliche Be- 
handlung von Waarensendungen aus dem Inlande durch 
das Ausland nach dem Inlande betreffend; — Aufhebung 
der Befugniß eines Untersteueramts; — Herstellung von 
Wermuthpulver zur Denaturirung von Salz; — Titelver- 
leihung an einen Stations-Kontrolör . 211 
3. Münz= und Bant-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung 
von Reichsmünzen; — Goldankäufe der Reichsbank 226 
Marine und Schiffahrt: Erscheinen des beschreibenden Ver- 
5. 
zeichnisses der Schiffahrtszeichen an der deutschen Küste; 
— deögl. des ersten Nachtrags zur amtlichen Liste der 
Schiffe der deutschen Kriegs= und Handels-Marine; — 
Ertheilung eines Flaggenattestes 227 
Heimath-Wesen: Erkenntniß des Bundesamts für das Hei- 
mathwesen 227 
6. Post= und Telegraphen-Wesen: Postdampfschiff. Verbindun. 
7. 
zen mit Dänemark und Schweden; — Brief= und Geld- 
rief-Verkehr mit Luxemburgg.. 229 
stonsulat-Wesen: Exequatur--Ertheilung. . 230 
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Auf Grund des 8. 39 des Strafgesetzbuchs ist: 
1. 
die Ehefrau des russischen Unterthanen Faustin Michalowcz, Magdalene, geborene Paluch, 
geboren am 5. Juli 1851 zu Ziemin (Regierungsbezirk Posen, Kreis Kosten in Preußen), 
nach Verbüßung einer wegen schweren Diebstahls erkannten Zuchthausstrafe von zwei Jah- 
ren, durch Beschluß des Großherzoglich mecklenburgischen Ministeriums des Innern zu 
Schwerin vom 18. Februar d. J., 
und auf Grund des §s. 362 des Strafgesetzbuchs sind: 
2. der Schlosser Josef Zdiarski, geboren und ortsangehörig zu Lomnitz in Oesterreich, 
3. 
5. 
21 Jahre alt, 
der Tischler Josef Matzina, geboren zu Kronau, ortsangehörig zu Politz in Oesterreich, 
32 Jahre alt, 
zu 2 und 3 durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirksregierung zu Breslau vom 
5. März d. J., 
der Tazelöhnir Karl Heinrich, geboren und ortsangehörig zu Alt-Bürgersdorf (Bezirk 
Jägerndorf in Oesterreichisch-Schlesien), 37 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen 
Bezirksregierung zu Oppeln vom 26. März d. J., 
der Konditor Tosef Habel, geboren am 26. Dezember 1839 zu Komotau in Böhmen und 
ortsangehörig daselbst, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirksregierung zu Merse- 
burg vom 8. April d. J., 
28
	        
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