Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechster Jahrgang. 1878. (6)

Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichskanzler-Amt. 
Zu beziehen durch alle Poftanftalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
  
  
VI. Jahrgang. 6 Berlin, Freitag, den 14. Juni 1878. 9 24. 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ernennung des Eisenbahn-Zollregulativs und betreffend Ausfuhr-Ver- 
eines Aufsichts-Kommissars auf Grund des Gesetzes, Maß- gütung für Zucker in Plattenfro 329 
regeln gegen die Reblauskrankheit betreffend; — Ausweisung 5. Marine und Schiffahrt: Ertheilung eines Flaggenattestes; 
von Ausländern aus dem Reichsgebitkft Seite 323 — Beginn von Seesteuermanns= und Seeschiffer-Prüfungen 
2. Münz= und Bankwesen: Uebersichten über die Ausprägun . . . 330 
von Reichsmünzen, sen eshte der Reichsbonk 6623 6. Post-Wesen: Postverbindung mit Konstantinopl 331 
*lZ % Z 7. Eisenbahn-Wesen: Normen für die Konstruktion und Aus- 
3. Militär-Wesen: Verordnung, betreffend die Umzugskosten rüstung der Eisenbahnen Deutschlands; — Bahnordnung 
der Personen des Soldatenstandes des Renftichen Heeres; für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung; — 
— Erlöschen der Berechtigung einer Lehranstalt zur Aus- Abänderungen von Bestimmungen des Bahn-Polizei-Re- 
stellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Be- glements für die Eisenbahnen Deutschlands; — Abänderung 
fähigung für den einjährig freiwilligen Militärdienst der Signal-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands; — 
326 Bestimmungen über die Befähigung von Bahn-Polizei- 
4. Zoll- und Steuer-Wesen: Nachweisung der Einnahme an Beamten und Lokomotivführern; — Eröffnung der Halte- 
Wechselstempelsteuer in den Monaten April und Mai 1878; stelle Steubendorf, sowie der Bahnstrecke Rüttenscheid- 
— Bundesörathsbeschlüsse, betreffend Auslegung des 8. 47 Steele .............. 2 
  
  
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Auf Grund des Gesetzes, Maßregeln gegen die Reblauskrankheit betreffend, vom 6. März 1875 (Reichs- 
Gesetzblatt Seite 175) ist aus den Weinbaugebieten der preußischen Provinzen Schlesien, Posen und Branden- 
denburg“) ein besonderer Bezirk gebildet und die Ueberwachung desselben hinsichtlich des Auftretens der Reb- 
laus dem Kunst= und Handelsgärtner Bromme zu Grünberg i. Schl. als ständigem Aussichts-Kommissar 
übertragen worden. Als Sachverständiger innerhalb des bezeichneten Bezirks fungirt Dr. Gallus zu 
Sommerfeld. 
  
.) Vergl. Central-Blatt Jahrgang 1876 Seite 19. 
  
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