Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechster Jahrgang. 1878. (6)

Tentral-Blatt 
für das 
  
Deutsche Reich. 
  
Herausgegeben 
Reichskanzler-Amt. 
— — — — — —1 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
VI. Jahrgang. 
  
Berlin, Freitag, den 2. August 1878. O 31. 
  
  
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ernennung 
2. 
3. 
von Mitgliedern der Disziplinarkammern; — Ausweisung 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete .Seite 443 
Finanz-Wesen: Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von 
Schatzanweisungen im Betrage von 15 000 000 Mark 445 
Münz= und Bankwesen: Uebersicht über die Ausprägung 
von Reichsmünzen; — Goldankäufe der Reichsbank 446 
  
4. 
5. 
6. 
Eisenbahn-Wesen: Eröffnung der Haltestelle Sonnborn 
an der Bergisch-Märkischen Eisenbahn 447 
Marine und Schiffahrt: Ertheilung eines Flaggenattestes 
447 
Konsulat-Wesen: Exequatur-Ertheilungen; — Ermächtigung 
zur Vornahme von Civilstands-Akten 4477 
  
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, auf Grund des §. 93 des Gesetzes, betreffend die 
Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (Reichs-Gesetzblatt S. 61) in Gemäßheit der vom 
Bundesrath vollzogenen Wahlen, zu Mitgliedern der Kaiserlichen Disziplinarkammern 
1. in Bromberg: 
den Kaiserlichen Ober-Postdirektor Bergemann daselbst; 
2. in Posen: 
a) den Königlich preußischen Kreisgerichtsrath Wackermann daselbst, 
b) den Königlich preußischen Kreisgerichtsrath Brown daselbst; 
3. in Magdeburg: 
den Königlich preußischen Geheimen Kriegsrath Neumann daselbst; 
4. in Breslau: 
den Königlich preußischen Stadtgerichtsrath Theodor Julius Oskar Spisky daselbst; 
5. in Köln: 
den Königlich preußischen Appellationsgerichtsrath Siegfried daselbst als Präsidenten; 
6. in Stuttgart: 
a) den Königlich württembergischen Intendantur-Nath von Deuschle daselbst, 
b) den Königlich württembergischen Obertribunals-Rath Wilhelm von Gmelin daselbst 
für die Dauer der zur Zeit von ihnen bekleideten Neichs= bezw. Staatsämter zu ernennen. 
 
	        
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