Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunter Jahrgang. 1881. (9)

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Der I. Nachtrag zu der den Anhang zum internationalen Signalbuche bildenden „Amtlichen Liste der 
rli der deutschen Kriegs= und Handelsmarine mit ihren Unterscheidungs-Signalen vom Jahre 1881“ 
ist erschienen. 
Berlin, den 24. April 1881. Der Reichskanzler. 
In Vertretung: von Boetticher. 
  
3. Kousulat--Wesen. 
  
Dem zum Konsular-Agenten der Vereinigten Staaten von Amerika in Königsberg i. / Pr. ernannten bis- 
herigen Vize-Handelsagenten Conrad Gaedecke daselbst, ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
4. Post-Wese nn. 
  
Postversendung der mittels Hektographs u. s. w. hergestellten Abdrücke. 
om 1. Mai ab können die mittels des Hektographs, Papyrographs, Chromographs oder mittels 
eines ähnlichen Umdruckverfahrens auf mechanischem Wege hergestellten Schriftstücke, sowohl im innern Verkehr 
Deutschlands, als auch im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn und mit den übrigen dem Weltpostverein an- 
gehörigen Ländern, gegen die Taxe für Drucksachen befördert werden, sobald gleichzeitig mindestens 
20 vollkommen gleichlautende Exemplare am Briefannahme-Schalter eingeliefert werden. 
Berlin, W., den 26. April 1881. 
Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. 
Stephan. 
  
Einheitlicher Packetporto-Tarif im Verkehr zwischen Deutschland und Frankreich. 
Vom 1. Mai d. J. ab tritt im Verkehr zwischen Deutschland und Frankreich ein einheitlicher 
Portotarif für Postpackete ohne Werthangabe bis zum Gewicht von 3 Kilogramm in Wirk- 
samkeit. Danach kostet ein Packet bis zum Gewicht von 3 Kilogramm 80 Pfennig oder 1 Frank. Das 
Porto ist vom Absender im voraus zu entrichten. Die Postpackete dürfen in keiner Ausdehnung 60 Centi- 
meter überschreiten; ihr Volumen ist auf 20 Kubik-Decimeter begrenzt. Ueber die sonstigen Versendungs- 
Bedingungen, Gewährleistung u. s. w. ertheilen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft. 
Berlin, W., den 26. April 1881. 
Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. 
Stephan. 
 
	        
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