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Inhalt: Zoll= und Steuer-Wesen: Aenderungen des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif; — Aufstellung halbmonat-
licher Uebersichten über die mit dem Anspruch auf Zoll= und Steuervergütung abgefertigten Zuckermengen; — Anmeldung
eite 151
und Besteuerung von Tabackpflanzungen für Unterrichts= und Zierzwecke
Nachtrag
Nr. 13 des Ceutral-Blatte für dus Deutsche Nrich.
Berlin, Dienstag, den 4. April 1882.
Zoll= und Steuer-Wesen.
Bekanntmachung.
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Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom heutigen Tage die nachstehend abgedruckten Abänderungen des
amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif vom 15. Juli 1879°) mit der Maßgabe beschlossen, daß dieselben
vom 15. April d. J. ab in Kraft zu treten haben.
Menderungen des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif.
Seite des Hin-
emtlichen weisun)) ollsatz
z zae Benennung der Gegenstände. zuf die v. 5ente Bezeichnung der Aenderung.
6# S. verzeich- des
isses. lltarifs.
nisses Zolltarif 4
I1. 2. 3. 4. 5. 6.
1. 5 (Abfälle) Zu 1. Aufnahme der Worte „von
— von Fischen, auch gesalzenen; Blut von ge- Fischen, auch gesalzenen“ am
schlachtetem Vieh u. s. w. wie bisher. Anfange des 2. Absatzes vor
Blut 2c.“.
2. 6 — von der Bearbeitung von Eisengegen- Zu 2. Aufnahme der Anmerkung
ständen u. s. w. wie bisher. nach dem 5. Absatze.
Anmerkung. Wenn es zweffelhaft ist, ob Stücke
von Eisen oder Stahl als Abfälle anzusehen
sind oder noch eine andere Verwendung als
zum Einschmelzen zulassen, so können die Ab-
fertigungsstellen den Betheiligten das Zer-
kleinern oder Einschmelzen unter amtlicher
Kontrole gestatten.
*) Vergl. Central-Blatt 1879 S. 837 und 1881 S. 139.