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(
Anmelde-Register,
betreffend
die Ausfuhr von Mühlenfabrikaten mit dem Anspruch auf Zollnachlaß.
Gemerkung zu Spalte 7.
Die Eintragungen zu Spalte 4 bis 6 gelten auch dann als auf dem Revisionsbefund beruhend, wenn
ihnen Bescheinigungen von Wiegemeistern und dergl. (§. 7 des Regulativs) zu Grunde liegen.