Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierzehnter Jahrgang. 1898. (39)

Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  24.)  61

Es  wird  nun  aber,  glaube  ich,  erforderlich  sein,  anzuordnen,  daß
diese  Befahrungs-Kommissionen  ihre  Aufgabe  in  einem  regelmäßigen
Turnus  erfüllen,  sodaß  also  in  bestimmten  Zeitperioden  alle  Gruben  der
Revision  durch  diese  Befahrungs-Kommissionen  unterzogen  werden.  Es
wird  ferner  nötig  sein,  daß  die  Befahrungs.-Kommissionen  mit  ihrem  Befund,
  den  sie  ja  natürlich  bei  jeder  Revision  aufzunehmen  haben,  zugleich
ein  Gutachten  verbinden,  soweit  es  sich  um  Abänderung  der  bestehenden
Einrichtungen  handelt;  dieses  Gutachten  aber  muß  die  Unterlage  bilden
für  die  Anforderungen,  die  die  Aussichtsbehörde  demnächst  an  die  Grubenverwaltungen
  zu  stellen  hat,  wenn  es  sich  um  Verbesserungen  der  bestehenden
Grubeneinrichtungen  handelt.  Daß  aber  die  Aufsichtsbehörde  eine  solche
sachverständige  Grundlage  ihrer  Anforderungen  hat,  ist  deshalb  notwendig,
weil  diese  Einrichtungen  mit  großem  Kostenaufwand  verbunden  sind.  Wenn
beispielsweise  für  neue  Gruben  nur  ein  oder  zwei  Schächte  bestanden
haben,  die  Ausdehnung  des  Grubenbaues  erfordert  aber  die  Herrichtung
eines  ferneren  Schachtes,  so  kann  eine  einzige  solche  Schachtanlage  einen
Kostenaufwand  von  einer  Million  erfordern.  Dagegen  sträubt  sich  natürlich
die  Grubenverwaltung  und  sie  kann  verlangen,  daß  die  Forderung  der
Aufsichtsbehörde  gestützt  wird  auf  ein  sachverständiges  und  unanfechtbares
Gutachten.  Dieses  denke  ich  mir  zu  verschaffen  durch  die  Verwendung
dieser  Befahrungs-Kommissionen.  Nun  handelt  es  sich  aber  noch  um  eine
Reihe  von  Forderungen,  die  insbesondere  in  den  Kreisen  der  Arbeiter  erhoben
  werden,  und  ich  glaube,  diese  Forderungen  einer  kurzen  Besprechung
unterziehen  zu  sollen.  Hier  steht  in  erster  Linie  die  Frage  der  Ueberschichten.
Es  liegt  ja  in  der  Natur  der  Dinge,  daß  in  den  Bergbetrieben  die  Ueberschichten
  nicht  vollständig  zu  vermeiden  sind;  es  liegt  das  in  der  Unregelmäßigkeit
  des  Betriebes,  die  durch  Unterbrechungen  aller  Art  herbeigeführt
wird.  (Zuruf.)  Ich  verweise  beispielsweise  auf  den  Wagenmangel,  der
ja  sehr  häufig  die  Notwendigkeit,  vorübergehend  zu  feiern,  mit  sich  bringt.
Dann  entsteht  ein  Rückstand  in  der  Aufgabe  der  Grube,  dessen  baldige
Ausgleichung  erwünscht  ist,  sowohl  im  Interesse  der  Konsumenten,  als
auch  der  Arbeiter,  die  ja  sonst  keine  ausgleichende  Entschädigung  für  den
Ausfall  an  Verdienst  haben  würden.  Daher  kommt  es,  daß  die  Einlegung
von  Ueberschichten  nicht  unbedingt  ausgeschlossen  werden  kann,  aber  sie  muß
kontrolliert  und  in  engen  Grenzen  gehalten  werden.  Ich  habe  es  deshalb
für  notwendig  erachtet,  daß  eine  solche  permanente  Kontrolle  eingeführt
wird,  und  daß  zu  gleicher  Zeit  gewisse  Höchstziffern  festgestellt  werden  für
die  Zulassung  von  Ueberschichten.  Einseitig  will  ich  dies  meinerseits  aber
nicht  anordnen.  Ich  habe  deshalb  das  Ober-Bergamt  zu  Dortmund  beauftragt,
  darüber  mit  dem  Verein  für  die  bergbaulichen  Interessen  von
Rheinland  und  Westfalen  in  Verbindung  zu  treten,  und  erwarte  einen
Bericht  über  diese  Verhandlungen,  um  auf  Grund  desselben  demnächst  die
weiteren  Festsetzungen  zu  treffen.  Ein  zweiter  Punkt  bezieht  sich  auf  die
in  den  Bergrevierbeamten  vorhandene  Aufsichtsverwaltung.  Es  wird  behauptet,
  diese  Aufsichtsverwaltung  sei  nicht  genügend.  Man  sagt,  die  Zahl
der  Ausfsichtsinspektionen  reiche  nicht  aus;  man  sagt,  die  Beamten  besitzen
nicht  die  genügende  Ausbildung  für  die  ihnen  gestellte  Aufgabe;  man  sagt
endlich,  es  fehlt  an  dem  nötigen  Unterpersonal,  um  ihrer  Aufsichts-  und
Revisionsaufgabe  in  vollem  Umfange  zu  genügen.

Diese  Auffassung  ist  nur  teilweise  richtig.  Was  zunächst  den  ersten
Punkt,  die  Zahl  der  vorhandenen  Berginspektionen,  betrifft,  so  habe  ich
mir  eine  Zusammenstellung  machen  lassen,  wonach  sich  ergibt,  daß  die  Zahl
der  Berginspektionen  sich  in  England,  Belgien  und  Preußen  folgendermaßen
stelll:  In  England  entfällt  auf  18000  Arbeiter  eine  Inspektion,  in  Belgien