Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Februar 24.) 61
Es wird nun aber, glaube ich, erforderlich sein, anzuordnen, daß
diese Befahrungs-Kommissionen ihre Aufgabe in einem regelmäßigen
Turnus erfüllen, sodaß also in bestimmten Zeitperioden alle Gruben der
Revision durch diese Befahrungs-Kommissionen unterzogen werden. Es
wird ferner nötig sein, daß die Befahrungs.-Kommissionen mit ihrem Befund,
den sie ja natürlich bei jeder Revision aufzunehmen haben, zugleich
ein Gutachten verbinden, soweit es sich um Abänderung der bestehenden
Einrichtungen handelt; dieses Gutachten aber muß die Unterlage bilden
für die Anforderungen, die die Aussichtsbehörde demnächst an die Grubenverwaltungen
zu stellen hat, wenn es sich um Verbesserungen der bestehenden
Grubeneinrichtungen handelt. Daß aber die Aufsichtsbehörde eine solche
sachverständige Grundlage ihrer Anforderungen hat, ist deshalb notwendig,
weil diese Einrichtungen mit großem Kostenaufwand verbunden sind. Wenn
beispielsweise für neue Gruben nur ein oder zwei Schächte bestanden
haben, die Ausdehnung des Grubenbaues erfordert aber die Herrichtung
eines ferneren Schachtes, so kann eine einzige solche Schachtanlage einen
Kostenaufwand von einer Million erfordern. Dagegen sträubt sich natürlich
die Grubenverwaltung und sie kann verlangen, daß die Forderung der
Aufsichtsbehörde gestützt wird auf ein sachverständiges und unanfechtbares
Gutachten. Dieses denke ich mir zu verschaffen durch die Verwendung
dieser Befahrungs-Kommissionen. Nun handelt es sich aber noch um eine
Reihe von Forderungen, die insbesondere in den Kreisen der Arbeiter erhoben
werden, und ich glaube, diese Forderungen einer kurzen Besprechung
unterziehen zu sollen. Hier steht in erster Linie die Frage der Ueberschichten.
Es liegt ja in der Natur der Dinge, daß in den Bergbetrieben die Ueberschichten
nicht vollständig zu vermeiden sind; es liegt das in der Unregelmäßigkeit
des Betriebes, die durch Unterbrechungen aller Art herbeigeführt
wird. (Zuruf.) Ich verweise beispielsweise auf den Wagenmangel, der
ja sehr häufig die Notwendigkeit, vorübergehend zu feiern, mit sich bringt.
Dann entsteht ein Rückstand in der Aufgabe der Grube, dessen baldige
Ausgleichung erwünscht ist, sowohl im Interesse der Konsumenten, als
auch der Arbeiter, die ja sonst keine ausgleichende Entschädigung für den
Ausfall an Verdienst haben würden. Daher kommt es, daß die Einlegung
von Ueberschichten nicht unbedingt ausgeschlossen werden kann, aber sie muß
kontrolliert und in engen Grenzen gehalten werden. Ich habe es deshalb
für notwendig erachtet, daß eine solche permanente Kontrolle eingeführt
wird, und daß zu gleicher Zeit gewisse Höchstziffern festgestellt werden für
die Zulassung von Ueberschichten. Einseitig will ich dies meinerseits aber
nicht anordnen. Ich habe deshalb das Ober-Bergamt zu Dortmund beauftragt,
darüber mit dem Verein für die bergbaulichen Interessen von
Rheinland und Westfalen in Verbindung zu treten, und erwarte einen
Bericht über diese Verhandlungen, um auf Grund desselben demnächst die
weiteren Festsetzungen zu treffen. Ein zweiter Punkt bezieht sich auf die
in den Bergrevierbeamten vorhandene Aufsichtsverwaltung. Es wird behauptet,
diese Aufsichtsverwaltung sei nicht genügend. Man sagt, die Zahl
der Ausfsichtsinspektionen reiche nicht aus; man sagt, die Beamten besitzen
nicht die genügende Ausbildung für die ihnen gestellte Aufgabe; man sagt
endlich, es fehlt an dem nötigen Unterpersonal, um ihrer Aufsichts- und
Revisionsaufgabe in vollem Umfange zu genügen.
Diese Auffassung ist nur teilweise richtig. Was zunächst den ersten
Punkt, die Zahl der vorhandenen Berginspektionen, betrifft, so habe ich
mir eine Zusammenstellung machen lassen, wonach sich ergibt, daß die Zahl
der Berginspektionen sich in England, Belgien und Preußen folgendermaßen
stelll: In England entfällt auf 18000 Arbeiter eine Inspektion, in Belgien