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erlegenden Abgabenbetrages, die Quittungsleistung und die Abstempelung der Papiere nach den
Bestimmungen unter Nummer 2b bis 24. Auf der Anmeldung (Nummer 2 a) hat die
Steuerstelle
a) den Betrag der nach dem Nennwerth der einzelnen Stücke und dem Tarif überhaupt zu
entrichtenden Abgabe,
b) die für die Interimsscheine bereits entrichteten Abgabenbeträge, und
J0) die zur Ergänzung der tarifmäßigen Abgabe eingezahlte Summe
ersichtlich zu machen.
Auf den Interimsscheinen sind vor deren Rückgabe die Stempelzeichen durch Ausschneiden oder
Durchlochen, mit Genehmigung der Direktivbehörde auch in anderer sichernder Art zu vernichten;
die Vernichtung ist auf der Anmeldung zu bescheinigen.
Unter den von der Steuerstelle vorzuschreibenden Bedingungen dürfen die abgestempelten
Interimsscheine behufs Feststellung der anzurechnenden Abgabenbeträge und Vernichtung der
Stempelzeichen auch vor der Verlegung der abzustempelnden definitiven Stücke vorgelegt werden.
Insoweit in Folge der früheren Art der Abstempelung aus den auf den Interimsscheinen be-
findlichen Steuerstempeln der Ort und die Zeit der stattgehabten Abgabenerhebung nicht ersichtlich
sind, bedarf es einer bezüglichen Angabe in der Anmeldung (Absatz 1) nicht. Auf Verlangen
der Steuerstelle sind indessen vor Bewilligung der Anrechnung des tarismäßigen Abgabenbetrages
die QOuittungen über die anzurechnenden Beträge beizubringen.“"
Berlin, den 5. Januar 1883. Der Reichskanzler.
In Vertretung: Burchard.
Der Stations-Kontrolör, Königlich bayerische Zoll-Inspektor Henle zu Breslau ist in Folge seiner Zurück-
berufung in den bayerischen Landesdienst von den ihm übertragenen Funktionen als Stations-Kontrolör vom
21. Dezember v. J. ab entbunden worden.
4. Polizei-Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
6 Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Daum
r Grund der Bestrafung. Ausweisung Ausweisungs.
7 des Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlufses.
1. 2. l 3. 4. 5. 6.
a. Auf Grund des 8. 39 des Strafgesetzbuchs:
1. Alois Schaefer, seboren am 7. Juni 1840sschwerer Diebstahl, Raub und Königlich preußischer Re-27. November
Schmiedepächter, zu Bischofswalde, Bezirk Verbrechen gegen §. 252 des gierungs -Präsident zuseausgeführt
Jägerndorf, Oesterreichisch Strafgesetzbuchs (5 Jahre Oppeln, am 14. De-
Schlesien, ortsangehörig zus Zuchthaus laut Erkenntniß zember) 1882.
Olbersdorf (daf.), vom 26. November 1877),
b. Auf Grund des F. 362 des Strafgesetzbuchs:
Anton Zapletal, Satt-[geboren am 13. Juni 1850 zul Landstreichen und Betteln, Königlich preußischer Re-
lergeselle, Koschetitz, Bezirk Ledetz, gierungs-Präsident zu
Böhmen, und daselbstforts- otsdam,
angehörig,
i
2. 23. Dezember
1882.