Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Elfter Jahrgang. 1883. (11)

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1.  Im  §.  3,  „Begleitadresse  zu  Packeten“  betreffend,  erhält  der  Absatz  V folgende  Fassung:
V.  Der  an  der  Post-Packetadresse  befindliche  Abschnitt  kann  zu  schriftlichen  oder  gedruckten  etc.  Mittheilungen
  benutzt  werden.  "

 

2.  Im  §.  11,  „Zur  Postbeförderung  bedingt  zugelassene  Gegenstände"  betreffend,  erhält  der
Absatz  III  folgende  Fassung:

III.  Zur  Verwendung  für  Hand-Schußwaffen  bestimmte  Zündhütchen,  Zündspiegel  und  Metallpatronen
(mit  Pulver,  Zündhut  und  Kugel  besetzte  Metallhülsen)  müssen  in  Kisten  oder  Fässer  fest  von  außen  und
innen  verpackt  und  als  solche,  sowohl  auf  der  Begleitadresse  als  auch  auf  der  Sendung  selbst,  bezeichnet  sein.
Bei  den  Metallpatronen  müssen  außerdem  die  Bleie  mit  den  Metallhülsen  so  fest  verbunden  sein,  daß  ein
Ablösen  der  Kugel  und  Ausstreuen  des  Pulvers  nicht  stattfinden  kann.  Der  Absender  ist,  wenn  er  diese  Bedingungen
  nicht  eingehalten  hat,  für  den  aus  etwaiger  Entzündung  entstandenen  Schaden  haftbar.

 

3.  Zwischen  den  §§.  11  und  12  tritt  folgender  neue  Paragraph  hinzu:
§.  11  a.
Dringende  Packetsendungen.

I.  Die  Postverwaltung  übernimmt  es,  dringende,  zur  Beförderung  mit  der  Post  geeignete  Packetsendungen,
  deren  beschleunigte  Uebermittelung  mit  Rücksicht  auf  die  Beschaffenheit  des  Inhalts  besonders  erwünscht
ist,  wie  z.  B.  Sendungen  mit  Fischlaich  oder  Fischbrut,  mit  lebenden  Thieren  oder  mit  frischen  Blumen  bezw.
Pflanzen  auf  Verlangen  der  Absender  mit  den  sich  darbietenden  schnellsten  Postgelegenheiten  nach  dem  Bestimmungsorte
  zu  befördern.

II.  Die  betreffenden  Sendungen  müssen  bei  der  Einlieferung  zur  Postanstalt  äußerlich  durch  einen
farbigen  Zettel,  welcher  in  fettem  schwarzen  Typendruck  oder,  bei  besonderen  Fällen,  in  großen  handschriftlichen
  Zügen  die  Bezeichnung

„dringend“
und  darunter  eine  kurze  Angabe  des  Inhalts  trägt,  hervortretend  kenntlich  gemacht  sein.  Die  zugehörigen
Post-Packetadressen  sind  handschriftlich  mit  dem  gleichen  Vermerke  zu  versehen.

III.  Dringende  Packetsendungen  müssen  von  dem  Absender  frankirt  werden.  Als  Entschädigung  für
die  aus  der  bevorzugten  Beförderung  und  der  abweichenden  Behandlung  der  Sendungen  sich  ergebenden
besonderen  Aufwendungen  etc.  ist  außer  dem  Porto  nach  der  Taxe  für  sperriges  Gut  und  außer  dem  etwaigen
Eilbestellgelde  (§.  21)  eine  Gebühr  von  1  Mark  für  jedes  Stück  bei  der  Einlieferung  zu  entrichten.

IV.  Die  Beförderung  dringender  Packetsendungen  geschieht  nur  auf  Gefahr  des  Absenders.

 

4.  Im  §.  13,  „Drucksachen“  betreffend,  erhält  Absatz  VII  unter  6  folgende  Fassung:
(Es  soll  jedoch  gestattet  sein:)

6.  in  die  Sendungen  mit  Büchern,  Musikalien,  Zeitschriften,  Landkarten  und  Bildern  eine  Widmung
handschriftlich  einzutragen,  auch  diesen  Sendungen  eine  Rechnung  beizusügen  und  letztere  mit
solchen  handschriftlichen  Zusätzen  zu  versehen,  welche  den  Inhalt  der  Sendung  betreffen  und  nicht
die  Eigenschaft  einer  besonderen,  mit  diesem  in  keiner  Beziehung  stehenden  Mittheilung  haben;

 

 

5.  Als  neuer  Paragraph  tritt  zwischen  §.  13  und  §.  14
§.  13a.
Zur  Beförderung  gegen  die  Drucksachentaxe  bedingt  zugelassene  Schriftstücke.

I.  Gegen  die  für  Drucksachen  im  §.  13  Abs.  VIlI  festgesetzte  ermäßigte  Taxe  können  ferner  befördert
werden:  die  mittels  des  Hektographs,  Papyrographs,  Chromographs,  oder  mittels  eines  ähnlichen  Umdruckverfahrens,
  nicht  aber  mittels  der  Kopirpresse,  auf  mechanischem  Wege  hergestellten  Schriftstücke,  welche  nach
ihrer  Form  und  sonstigen  Beschaffenheit  zur  Beförderung  mit  der  Briefpost  geeignet  sind.

II.  Die  Einlieferung  der  vorbezeichneten  Gegenstände,  auf  welche  im  übrigen  die  Bestimmungen  des