Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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lichen  Insiegel  ausfertigen  lassen,  ohne  jedoch  dadurch  den  Inhabern  der  Obligationen
  in  Ansehung  f#rer  Befriedigung  eine  Gewährleistung  von  Seiten  des  Staats
zu  bewilligen  oder  Rechten  Dritter  zu  präjudiziren.

Gegeben  Ems,  den  26.  Juli  1867.
(L.  §S.)  Wilhelm.
Für  den  Finanzminister  und

den  Minister  des  Innern:
Gr.  v.  Itzenplitz.  v.  Mühler.

 

Nheinprovinz,  Regierungsbezirk  Oüsseldorf.

Essener  Stadt-Obligation
II.  Emission
(Trockener  Stadtstempel.)  Littr.  muem  (Stadtsiegel.)
über

Thaler  Kuraut.

Die  Endesunterzeichneten,  durch  das  Allerhöchste  Privilegium  vo
hierzu  ausdrücklich  ermächtigt,  beurkunden  und  bekennen  hiermit,  daß  der  Inhaber
dieser  Obligation  zweiter  Emission  die  Summe  von  .  ..  .  .  .  .  .  Thalern  Kurant,
deren  Empfang  als  Darlehn  sie  bescheinigen,  von  der  Stadt  Essen  zu  fordern  hat.

Die  auf  fünf  Prozent  sährlich  estgesetzten  Zinsen  sind  am  30.  Juni  und
31.  Dezember  jeden  Jahres  fällig,  werden  aber  nur  gegen  Rückgabe  der  ausgefertigten
  halbsährlichen  Kupons  gezahlt.

Das  Kapital  wird  durch  Amortisation  getilgt  werden,  und  ist  eine  Kündigung
  Seitens  der  Gläubiger  nicht  zulässig.

Die  näheren  Bestimmungen  sind  in  dem  umstehend  abgedruckten  Privilegium
enthalten.

Essen,  den  e...  18.

Die  städtische  Anleihe=  und  Schuldentilgungs-Kommission.

(Unterschriften.)

Der  Bürgermeister.
(Unterschrift.)
Eingetragen  in  die  Kontrole  Bl.4

(Auf  der  Rückseite  Abdruck  des  Privilegiums.)

Rhein-