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lichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen
in Ansehung f#rer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats
zu bewilligen oder Rechten Dritter zu präjudiziren.
Gegeben Ems, den 26. Juli 1867.
(L. §S.) Wilhelm.
Für den Finanzminister und
den Minister des Innern:
Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler.
Nheinprovinz, Regierungsbezirk Oüsseldorf.
Essener Stadt-Obligation
II. Emission
(Trockener Stadtstempel.) Littr. muem (Stadtsiegel.)
über
Thaler Kuraut.
Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchste Privilegium vo
hierzu ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und bekennen hiermit, daß der Inhaber
dieser Obligation zweiter Emission die Summe von . .. . . . . . Thalern Kurant,
deren Empfang als Darlehn sie bescheinigen, von der Stadt Essen zu fordern hat.
Die auf fünf Prozent sährlich estgesetzten Zinsen sind am 30. Juni und
31. Dezember jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Rückgabe der ausgefertigten
halbsährlichen Kupons gezahlt.
Das Kapital wird durch Amortisation getilgt werden, und ist eine Kündigung
Seitens der Gläubiger nicht zulässig.
Die näheren Bestimmungen sind in dem umstehend abgedruckten Privilegium
enthalten.
Essen, den e... 18.
Die städtische Anleihe= und Schuldentilgungs-Kommission.
(Unterschriften.)
Der Bürgermeister.
(Unterschrift.)
Eingetragen in die Kontrole Bl.4
(Auf der Rückseite Abdruck des Privilegiums.)
Rhein-