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— 1452 —
Obligationen über Einhundert Thaler unter Buchstaben A. von Eins
bis Eintausend einschlieflid und jene über fünfhundert Thaler unter
Buchstaben B. von Eins bis dreihundert einschließlich nach dem beiliegenden
Schema ausgefertigt und von dem Bürgermeister und den Mitliedern
der Anleihe= und Schuldentilgungs-Kommission unterzeichnet.
enselben ist ein Abdruck des Privilegiums beizufügen.
Den Obligationen werden für die nächsten fünf Jahre zehn halbjährliche
Zinskupons und Talons nach dem beigefügten Schema beigegeben. Mit
Ablauf dieser und jeder solgenden füsfsährigen Periode werden, nach
vorheriger öffentlicher Bekanntmachung, neue Zinskupons und Talons
durch die Stadtkasse gegen Abgabe der älteren Talons ausgereicht.
Im Fall letzterer abhanden gekommen sein sollte, wird die neue
Zinskupons-Serie dem Vorzeiger der Obligation ausgehändigt, sofern
nicht schon der Austausch der betreffenden neueren gegen die älteren
Kupons vollzogen sein möchte, und wird, daß dieses geschehen, auf der
Obligation vermerkt.
Die Kupons und Talons werden mit dem Faksimile der Unterschoiften
des Bürgermeisters und der Kommissionsmitglieder und der
nterschrift des Gemeinde = Empfängers versehen.
Vom Verfalltage ab wird gegen Auslieferung des Jinskupons der Betrag
desselben an den Vorzeiger aus der Stadtkasse bezahlt. Auch werden
die fälligen Zinskupons bei allen Zahlungen an die Stadtkasse,
namentlich bei Entrichtung der Kommunalsteuern, in Jahlung angenommen.
Die Zinskupons werden ungültig und werthlos, wenn sie nicht
vor Ablauf des vierten Kalenderahres nach dem Ablaufe des Jahres,
in welchem sie fällig geworden, bei der Kämmereikasse zur Zahlung präsentirt
werden.
Die nach Nr. 3. zu tilgenden Obligationen werden entweder aus freier
Hand angekauft oder alljährlich durch das Loos bestimmt.
Die Verloosung geschieht unter dem Vorsitz des Bürgermeisters
durch die Schuldentilgungs-Kommission öffentlich in einem vorher durch
die Essener Zeitung bekannt zu machenden Termine. Ueber die Verloosung
wird ein von dem Bürgermeister und den Mitgliedern der
Kommission zu unterzeichnendes Protokoll aufgenommen.
Die Nummern der ausgeloosten Obligationen werden mindestens drei
Monate vor dem Zahlungstermine öffentlich bekannt gemacht.
Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an dem
dazu bestimmten Tge nach dem Nennwerthe durch die Stadtkasse an
den Vorzeiger der Obligation gegen Auslieferung derselben und der
Talons. Mit diesem Tage hört die Verzinsung der ausgeloosten Obliationen
auf. Mit letzteren sind zugleich die ausgereichten, nach dem
Kuhimgsternine fälligen Zinskupons einzuliefern; geschieht dies nicht,
so wird der Betrag der fehlenden Kupons an dem Kapitale gekürzt und
zur Einlösung dieser Kupons verwendet.
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