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Lau- Waarenverzeichniß 8 auf zi 9 Tar as a tz
fende für die Nummer Bemerkungen. (än Prozenten
. Einfuhr. es des ichts).
Nr fuhr golltarffe es Bruttogewichts)
1. 2. 3. 4. 5.
378. Milch-- und Alabastetglas, 10f Hierher gehört auch dergl. Milch= und Ala-, 50 Fss. u. Kst.
ungemustert, unge-
schliffen, unabgerieben,
unbemalt, ungepreßt,
mit Ausnahme des
unter Nr. 369 be-
griffenen.
Anmerk.
basterglas nur mit abgeschliffenen oder
eingeriebenen Stöpseln, Böden oder
Rändern, oder bloß mit gepreßter Schrift
versehenes, mit Ausnahme des unter
Nr. 369 begriffenen.
13 Kb.
II. Haare von Pferden und Menschen, sowie Waaren daraus; Federn und Borsten.
1379.
(11380.
381.
382.
Bettfedern, rohe.
Borsten und Borsten-
surrogate aus Horn,
Fischbein oder anderen
animalischen Stoffen.
Pferdehaare, roh, ge-
hechelt, gesotten, ge-
färbt, auch in Locken-
form gelegt, gesponnen.
Geflechte von Pferdehaa-
ren; dergl. Gewebe,
auch mit anderen Ge-
spinnsten gemischt;
Roßhaarspitzen.
11a
11à
11a
11b
Ungereinigte, ungeschlissene Bettfedern.
Hierher gehören nur Pferdehaare aus der
Geflechte (Bänder, Schnüre, Ketten, Sieb-
Mähne und dem Schweif in der in Sp. 2
bezeichneten Beschaffenheit, ferner Oel-
tücher und Gurte (Umschläge der Preß=
beutel bei der Pressung von Oelsämereien)
aus Pferdehaaren, auch in Verbindung
mit Werg, sowie Weberlitzen aus Pferde-
haaren.
böden aus Haaren von der Mähne und
dem Schweif des Pferdes) aus Pferde-
haaren sind nur dann hier nachzuweisen,
wenn sie mit anderen Gespinnstfäden —
einschließlich der Metall- und Glasfäden
— oder mit Stroh, Bast, Span, Manilla=
oder Aloehanf nicht durchzogen oder
durchwirkt sind. Ist dies der Fall, so
gehören dieselben unter Nr. 812. — Gewebe
aus Pferdehaaren (aus der Mähne und
dem Schweif), mit anderen Gespinnsten
gemischt, werden hier nachgewiesen, sofern
mindestens die ganze Kette oder der ganze
Einschlag aus Pferdehaaren besteht.
d
30 Ffss. u. Kst.
11 Kb.
6 Bll. u. Sck.
13 Fss. u. Kst.
ck.
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S
1) Hiervon gehören zu den Massengütern nur Borsten.
20 Kst.
7 Bll.