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.. inweisun
Lau- Waarenverzeichniß Dnn in g Tarasatz
fende für die Nummer Bemerhkungen. (in Prozenten
Nr. Einfuhr. des des Bruttogewichts,).
Zolltarifs.
1. 2. 3. 4. 5.
+ 408. Korkholz. 13a Vuch in lediglich auseinander geschnittenen —
rohen Platten oder Scheiben.
409. Perlmutter, natürliche, 13 a Hierunter sind die Schalen der echten Perll10 Ffss. u. Kst.
rohe; Perlen in muschel und ähnliche Seethierschalen mit 2 Sck.
Muscheln. irisirendem Glanze nachzuweisen.
410. Steinnüsse und andere 13 a Amerikanische Steinnüsse kommen auch unter 16 st.
als Schnitzstoff ver- den Namen „Corozo-, Elfenbein-, Tagua- 4 Bll.
wenbare Nüsse. nüsse, marfil végétal, vegetabilisches 2 Sck.
Elfenbein" im Handel vor. — Hierher
gehören auch die als Schnitzstoff verwend-
baren Schalen der unter Nr. 189 nach-
zuweisenden Nüsse.
411. Stuhlrohr, rohes. 13a Hierunter fällt nur ungespaltenes, ungebeiztes 4 Bll.
oder ungefärbtes Stuhlrohr. — Stuhl- 2 Sck.
rohrabfall ist unter Nr. 414, gebeiztes,
gefärbtes 2c. Stuhlrohr unter Nr. 431,
lackirtes Peddig unter Nr. 442 nachzu-
weisen.
412.allfischbarden (rohes 13a Fischbein in rauhen, unebenen Stäben ist 2 Sck.
Fischbein). unter Nr 437, Fischbein in geebneten
glatten oder sonst zur Verwendung be-
reits vorgerichteten Stäben unter Nr. 444,
Fischbeinabfall unter Nr. 414 nachzu-
weisen.
(11413. Vorstehend nicht genannte 13a Hierzu sind insbesondere zu rechnen: Cauris16 Fss. u. Kst.
animalische und vege- (eine Art Schneckenschalen); Jet (Gagat); 4 Bll.
tabilische Schnitzstoffe, weiße Korallen; Muschelschalen, mit Aus- 2 Sck.
mit Ausnahme von nahme der Austerschalen (Nr. 224), der
Bau= und Nutzholz. natürlichen Perlmutter (Nr. 409) und
der zum Kalkbrennen dienenden Muschel-
schalen (Nr. 828); Schildkrötenschalen
und Thierstacheln aller Art: alle diese
Artikel roh (unbearbeitet).
414. Abfälle von animalischen 133 8Ensbesondere: Hornmehl und Hornabfälle! Sck.
und vegetabilischen
Schnitzstoffen, mit Aus-
nahme der unter Nr.
172, 224 und 404 fal-
lenden.
1) Hiervon gehören zu den Massengütern nur Muschelschalen, mit Ausnahme der Perlmutterschalen.
Elfenbein-, Fischbein= und Stuhlrohr=
abfälle 2c.