Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

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.. inweisun 
Lau- Waarenverzeichniß Dnn in g Tarasatz 
fende für die Nummer Bemerhkungen. (in Prozenten 
Nr. Einfuhr. des des Bruttogewichts,). 
Zolltarifs. 
1. 2. 3. 4. 5. 
+ 408. Korkholz. 13a Vuch in lediglich auseinander geschnittenen — 
rohen Platten oder Scheiben. 
409. Perlmutter, natürliche, 13 a Hierunter sind die Schalen der echten Perll10 Ffss. u. Kst. 
rohe; Perlen in muschel und ähnliche Seethierschalen mit 2 Sck. 
Muscheln. irisirendem Glanze nachzuweisen. 
410. Steinnüsse und andere 13 a Amerikanische Steinnüsse kommen auch unter 16 st. 
als Schnitzstoff ver- den Namen „Corozo-, Elfenbein-, Tagua- 4 Bll. 
wenbare Nüsse. nüsse, marfil végétal, vegetabilisches 2 Sck. 
Elfenbein" im Handel vor. — Hierher 
gehören auch die als Schnitzstoff verwend- 
baren Schalen der unter Nr. 189 nach- 
zuweisenden Nüsse. 
411. Stuhlrohr, rohes. 13a Hierunter fällt nur ungespaltenes, ungebeiztes 4 Bll. 
oder ungefärbtes Stuhlrohr. — Stuhl- 2 Sck. 
rohrabfall ist unter Nr. 414, gebeiztes, 
gefärbtes 2c. Stuhlrohr unter Nr. 431, 
lackirtes Peddig unter Nr. 442 nachzu- 
weisen. 
412.allfischbarden (rohes 13a Fischbein in rauhen, unebenen Stäben ist 2 Sck. 
Fischbein). unter Nr 437, Fischbein in geebneten 
glatten oder sonst zur Verwendung be- 
reits vorgerichteten Stäben unter Nr. 444, 
Fischbeinabfall unter Nr. 414 nachzu- 
weisen. 
(11413. Vorstehend nicht genannte 13a Hierzu sind insbesondere zu rechnen: Cauris16 Fss. u. Kst. 
animalische und vege- (eine Art Schneckenschalen); Jet (Gagat); 4 Bll. 
tabilische Schnitzstoffe, weiße Korallen; Muschelschalen, mit Aus- 2 Sck. 
mit Ausnahme von nahme der Austerschalen (Nr. 224), der 
Bau= und Nutzholz. natürlichen Perlmutter (Nr. 409) und 
der zum Kalkbrennen dienenden Muschel- 
schalen (Nr. 828); Schildkrötenschalen 
und Thierstacheln aller Art: alle diese 
Artikel roh (unbearbeitet). 
414. Abfälle von animalischen 133 8Ensbesondere: Hornmehl und Hornabfälle! Sck. 
und vegetabilischen 
Schnitzstoffen, mit Aus- 
nahme der unter Nr. 
172, 224 und 404 fal- 
lenden. 
  
  
1) Hiervon gehören zu den Massengütern nur Muschelschalen, mit Ausnahme der Perlmutterschalen. 
  
  
Elfenbein-, Fischbein= und Stuhlrohr= 
abfälle 2c. 
 
	        
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