Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

  
  
  
.. Hinweisun 
Lau- Waarenverzeichnif auf die 6 Tarasatz 
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten 
Nr. Einfuhr. es ichts). 
fuh Zolltarffe des Bruttogewichts) 
1. 2. 3. 4. 5. 
1 424.Vorstehend nicht genannte 1362 Hierher gehören: Bohlen und Bretter, nicht – 
Säge= und Schnitt- abgehobelt; zugeschnittene ungehobelte 
waaren aus euro- oder blos an den Rändern abgestoßene 
päischem harten und Cigarrenkistenbretter, auch gebeizte; Dach- 
weichen Holz. späne, Dielen, Latten, Pfähle, Pfosten, 
Planken, Platten, nur gesägt oder auf 
anderem Wege vorgearbeitet; Brunnen- 
röhren; Schindeln; Schwarten (die äuße- 
ren Längsabschnitte von Rundholz), so- 
fern dieselben nicht lediglich als Brenn- 
holz anzusehen sind; Schuster= und 
Schwertfegerspäne; sonstiges gesägtes oder 
auf anderem Wege vorgearbeitetes oder 
zerkleinertes Tischler= und Zimmerholz 
aller Art; auch Holzmehl (ein auf 
trockenem Wege durch Jerreiden von Holz 
Sägespänen) bereitetes Pulver) 2c. 
a25. Voitherwaaren grobe,/ 1s a. slSagespanen] berenete: Pulven .1l 
rohe, ungefärbte. 
426. JCelluloid und andere 13 d Hierzu sind zu rechnen: Celluloid (Zell- – 
Schnitzstoffe, roh vor- horn) in Platten und Stäben, roh, un- 
gearbeitet, in Platten, geschliffen, unpolirt und nicht für Waaren 
Stäben 2c., soweit die- erkennbar vorgearbeitet; Ebonit (künst- 
selben nicht unter an- liches Ebenholz) und Hornmasse, in 
deren Nummern des Tafeln; Hornplatten, Hornscheiben: rohe; 
Zolltarifs begriffen Elfenbein in rohen blos geschnittenen 
sind. Platten und Stücken; Jet (Gagat), 
Knochen, Perlmutter oder ähnliche See- 
thierschalen mit irisirendem Glanze, künst- 
liches Schildpatt, sowie sonstige Muschel- 
und Schildkrötenschalen in rohen, nur 
gespaltenen, gestreckten, geschnittenen oder 
anderweit zerlegten Stäben, Stücken oder 
Platten; Schilf, Dach= und Weberrohr, 
gespalten, geschnitten, zugespitzt; plastische 
Kohle in Tafeln. 
427.Holzdraht, roher. 1340 Holzstäbchen zur Zündholzfabrikation — 
Korbflechterwaaren, grobe, 13d4 ierher gehören: Korbflechterwaaren zum — 
428. 
  
weder gefärbt, gebeizt, 
lackirt, polirt, noch ge- 
firnißt; ungefärbte 
Spangeflechte. 
  
Wirthschaftsgebrauche (z. B. Wagen- 
flechten, Fischreusen, Tragkörbe, Wasch- 
körbe) aus ungeschälten oder geschälten 
Ruthen, Rohr oder Holzspänen; unge- 
färbte Spangeflechte zu Siebböden, 
  
  
Hüten, Tischdecken rc. 
 
	        
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