Waarenverzeichniß
Hinweisung
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Lau- auf die Tarasatz
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten
i es des Bruttogewichts).
Nr. Einfuhr golltarffe gewichts)
1. 2. 3. 4. 5.
Noch: »
(792.)DachschieferzroheSchiefer- 33b Blöcken gespaltenen und demnächst (durch
platten und roher Tafel- Bearbeitung auf dem Ambos, mit der
schiefer. Stockscheere 2c.) geformten dünneren
Tafeln zu Dachbedeckungen bezw. zur
Herstellung von Schiefertafeln zu behan-
deln. — Durch Schleifen, Schwärzen,
Liniiren 2c. weiter bearbeitete dergleichen
Tafeln werden unter Nr. 796 nach-
. gewiesen.
793. JEchte Edelsteine und Ko- 330 Als bearbeitete Edelsteine oder Korallen
rallen, bearbeitet; echte gelten geschliffene, geschnittene bezw. ab-
Perlen: alle diese Ge- geriebene, auch durchbohrte und nur zum
genständeohne Fassung. Zweck der Verpackung, Versendung 2c.
auf Fäden gereihte. Hierher gehören
auch Glaserdiamanten.
794. Halbedelsteine und Glas- 33u# Hierher gehören: bearbeitete (geschnittene,
flüsse, bearbeitet, sowie geschliffene 2c.) Platten von Halbedel-
Waaren daraus. steinen; bearbeitete (geschliffene, geschnit-
tene) Glasflüsse ohne Fassung; Waaren 16 Fss. u. Kst.
aus Halbedelsteinen oder nachgeahmten
Edelsteinen (Glasflüssen), auch in Ver-
bindung mit anderen Materialien, soweit
sie dadurch nicht unter Nr. 20 des Zoll-
tarifs fallen. — Rohe Glasflüsse fallen
unter Nr. 377.
(795.Sandsteinplatten, ge3311111„ —
schliffen, überhaupt
weiter bearbeitet.
1796. Schieferplatten, gespalten, 33d 1 Hierunter fallen alle durch Spalten, Sägen —
gesägt oder sonst be- oder sonstige Bearbeitung in eine zur
arbeitet; bearbeiteter Verwendung geeignete Form gebrachten
Tafelschiefer (Schiefer- Schieferplatten, desgl. geschliffene, polirte
tafeln). oder emalillirte.
797.ISchieferstifte; Schieferr"!31 Von Schieferwaaren gehören hierher: —
tafeln in Holzrahmen;
sonstige Waaren aus
Schiefer, allein oder
nur in Verbindung mit
Holz oder Eisen ohne
Politur und Lack.
Schiefertafeln in rohen, lackirten oder
polirten Holzrahmen; Schieferstifte, auch
bemalt oder mit Papier überzogen oder
in Holz gefaßt, letzteres jedoch ohne Po-
litur und Lack; andere Waaren aus
Schiefer ohne Verbindung mit anderen
Materialien oder nur in Verbindung mit
Holz oder Eisen ohne Politur und Lack.
) Hiervon gehören zu den Massengütern nur: bloß auf einer Seite abgeschlieffene Sandsteinplatten.