Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

  
  
Waarenverzeichniß 
Hinweisung 
109 
  
  
  
  
  
Lau- auf die Tarasatz 
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten 
i es des Bruttogewichts). 
Nr. Einfuhr golltarffe gewichts) 
1. 2. 3. 4. 5. 
Noch: » 
(792.)DachschieferzroheSchiefer- 33b Blöcken gespaltenen und demnächst (durch 
platten und roher Tafel- Bearbeitung auf dem Ambos, mit der 
schiefer. Stockscheere 2c.) geformten dünneren 
Tafeln zu Dachbedeckungen bezw. zur 
Herstellung von Schiefertafeln zu behan- 
deln. — Durch Schleifen, Schwärzen, 
Liniiren 2c. weiter bearbeitete dergleichen 
Tafeln werden unter Nr. 796 nach- 
. gewiesen. 
793. JEchte Edelsteine und Ko- 330 Als bearbeitete Edelsteine oder Korallen 
rallen, bearbeitet; echte gelten geschliffene, geschnittene bezw. ab- 
Perlen: alle diese Ge- geriebene, auch durchbohrte und nur zum 
genständeohne Fassung. Zweck der Verpackung, Versendung 2c. 
auf Fäden gereihte. Hierher gehören 
auch Glaserdiamanten. 
794. Halbedelsteine und Glas- 33u# Hierher gehören: bearbeitete (geschnittene, 
flüsse, bearbeitet, sowie geschliffene 2c.) Platten von Halbedel- 
Waaren daraus. steinen; bearbeitete (geschliffene, geschnit- 
tene) Glasflüsse ohne Fassung; Waaren 16 Fss. u. Kst. 
aus Halbedelsteinen oder nachgeahmten 
Edelsteinen (Glasflüssen), auch in Ver- 
bindung mit anderen Materialien, soweit 
sie dadurch nicht unter Nr. 20 des Zoll- 
tarifs fallen. — Rohe Glasflüsse fallen 
unter Nr. 377. 
(795.Sandsteinplatten, ge3311111„ — 
schliffen, überhaupt 
weiter bearbeitet. 
1796. Schieferplatten, gespalten, 33d 1 Hierunter fallen alle durch Spalten, Sägen — 
gesägt oder sonst be- oder sonstige Bearbeitung in eine zur 
arbeitet; bearbeiteter Verwendung geeignete Form gebrachten 
Tafelschiefer (Schiefer- Schieferplatten, desgl. geschliffene, polirte 
tafeln). oder emalillirte. 
797.ISchieferstifte; Schieferr"!31 Von Schieferwaaren gehören hierher: — 
  
tafeln in Holzrahmen; 
sonstige Waaren aus 
Schiefer, allein oder 
nur in Verbindung mit 
Holz oder Eisen ohne 
Politur und Lack. 
  
  
  
Schiefertafeln in rohen, lackirten oder 
polirten Holzrahmen; Schieferstifte, auch 
bemalt oder mit Papier überzogen oder 
in Holz gefaßt, letzteres jedoch ohne Po- 
litur und Lack; andere Waaren aus 
Schiefer ohne Verbindung mit anderen 
Materialien oder nur in Verbindung mit 
Holz oder Eisen ohne Politur und Lack. 
  
) Hiervon gehören zu den Massengütern nur: bloß auf einer Seite abgeschlieffene Sandsteinplatten.
	        
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