— 231 —
.. inweisun
Lau- Waarenverzeichniß dan in 9
fende für die Nummer Pemerkungen.
Nr. Ausfuhr und Dur . des
suh huhr Lolltarifs.
Tarasatz.
(in Prozenten
des Bruttogewichts).
1. 2. 3. 4.
5.
Noch:
(809.) Andere Stroh- und Bast- 35 Manillahanfgeflechte und geflochtene
waaren, mit Aus- Bänder aus Manilla= oder Aloehanf;
nahme von Hüten und Puppenhüte von Stroh 2c.; die unter
Sparterie. Nr. 807 aufgeführten Matten und Fuß-
4 decken, sowie die vorstehend genannten
Stroh= und Bastwaaren in Verbindung
mit anderen Materialien, soweit sie da-
durch nicht unter Nr. 20 des Zolltarifs
fallen. b fal
üte aus Stroh, Nohr! 3541 Die unter Nr. 810 und 811 fallenden
810 öllte. aua h Hüte sind nach Stückzahl nachzu-
weisen. — Es gehören hierher alle
Hüte aus Stroh, Rohr, Bast, Binsen,
Fischbein, Palmblättern, Span (Holz-
span), Haar= oder Hanfgeflechten, Spar-
terie und aus Geflechten von sog. Baum-
wollensparterie und Stroh (mit Aus-
schluß der Puppenhüte, welche unter
811.: garnirt. 3542 Nur. 809 fallen).
812.parterie aller Art. 35f% SOierher gehören: Stroh-, Bast-, Span-,
Manillahanf-, Aloehanf-Geflechte, welche
mit Roßhaaren, desgleichen die genannten
Geflechte, sowie Roßhaargeflechte oder
Roßhaarspitzen, welche mit Gespinnst-
fäden — einschließlich der Metall= und
Glasfäden — durchzogen oder durch-
wirkt sind; serner nebeneinanderliegende
durch einen Klebestoff bandartig ver-
bundene, gewalzte Baumwollfäden (Baum-
wollensparterie) oder Fäden von anderen
Spinnstoffen und Geflechte aus derartig
verbundenen Fäden; Sparteriewaaren,
mit Ausnahme der Hüte.
36. Theer; Pech; Harze aller Art; Asphalt (Bergtheer).
(11813.|Asphalt; Asphaltplatten; 36 Asphalt kommt auch unter den Benennun-
Röhren aus Asphalt gen: „Bergpech, Erdharz, Erdpech, Juden=
und Kies. pech, Mineralkitt“ vor. — Hierher ge-
hört auch flüssiger Asphalt (Asphaltöl,
Mineraltheer) und Harzcement.
1) Hiervon gehört zu den Massengütern nur Asphalt (Bergtheer).
20 Fss. u. Kst.
13 Kb.
9 Bll.
10 Fss. u. Kst.