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„werden.“ Die Constitution von Herault de Sechelles endlich
sagt (Nr. VII.): „das Recht, seine Gedanken und seine
„Meinungen durch den Weg der Buchdruckerei oder auf jede
„andere Weise bekannt zu machen, gehbrt unter die Rechte,
„bei denen die Nothwendigkeir, sie anzugeben, entweder das
„Daseyn oder das frische Andenken des Despotismus voraus-„setzt."
Dieser Zusammenhang der Preßfreiheit mit der Denkfreiheit
läßt sich auch wirklich nicht läugnen; ich scheine
meine Denkfreiheit gleichsam nur halb zu haben, wenn ich
nicht darüber sprechen, mit andern meine Gedanken austauschen
kann; denn meine Ideen entwickeln sich erst durch
das Sprechen; wenn ich sprachlos wäre, so würde ich auch
nicht halb so klar und so richtig denken. Wer mir aber
jene laute Erklärung meiner Privat-Gesinnung nehmen will,
will mich in einer meiner wichtigsten Angelegenheiten sprachlos
machen, mich des unentbehrlichsten Mittels zur Berichtigung
meiner Ideen berauben. Denk= und Gewissens,
Freiheit sind ohne die Freiheit der Presse nur
ein todtes Capital.
So viel Wahres in diesem Raisonnement ist, so folgt.
doch e) nicht daraus, daß man nicht ktemporär und
in Beziehung auf gewisse Gegenstände auf die
Freiheit des Sprechens und Debattirens Verzicht
thun könne. Welcher Mensch thut es nicht auch?
wer schweigt nicht in manchen Gesellschaften über Dinge,
welche zu besprechen die Klugheit verbietet? wer scheut sich
nicht, in Gegenwart von Frauen und Kindern über gewisse
physische Gegenstände zu reden? Auf gleiche Weise müssen
wir gegen den kindischen Verstand der rohen Menschenklassen
verfahren; wir können uns also auch wohl im Staat vereinigen,
wenn wir es für gut finden, daß z. B. über diese