Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreizehnter Jahrgang. 1885. (13)

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Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Zahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
  
  
  
1 . . 
XIII. Jahrgang. 3 Berlin, Freitag, den 9. Oktober 1885. O41. 
Inhalk: 1. Versicherungs-Wesen: Bekanntmachung, betreffend für den Betrieb der Reichs-Post= und Telegraphenverwaltung 
den von der Krankenkasse in der Zeit von der fünften bis 481 
zur dreizehnten Woche nach dem Unfall zu leistenden, seitens 2. Konsulat-Wesen: Ernenungng .. 487 
des Betriebsunternehmers zu erstattenden Mehrbetrag an 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Krankengeld; — Regulativ, betreffend die Unfallversicherung Reichsgebteeeee 487 
  
  
1. Versicherung -Wesen. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend 
den von der Krankenkasse in der Zeit von der fünften bis zur dreizehnten Woche nach dem Unfall 
zu leistenden, seitens des Betriebsunternehmers zu erstattenden Mehrbetrag an Krankengeld (§. 5 
Absatz 9 des Unfallversicherungsgesetzes). 
  
Auf Grund des §. 5 Absatz 9 des Unfallversicherungsgesetzes erläßt das Reichs-Versicherungsamt die nach- 
stehenden Ausführungsvorschriften: 
8. 1. 
Als Krankenkassen im Sinne des §. 5 Absatz 9 des Unfallversicherungsgesetzes gelten: Die Ge- 
meinde-Krankenversicherung, die Orts-, Betriebs-(Fabrik-), Innungs-, Bau-Krankenkassen, die Knappschafts- 
kassen, sowie die auf Grund des Gesetzes vom 7. April 1876 (Reichs-Gesetzblatt S. 125) errichteten ein- 
geschriebenen Hülfskassen und die auf Grund landesrechtlicher Vorschriften errichteten Hülfskassen, sofern die 
Mitglieder dieser Hülfskassen gemäß §. 75 des Krankenversicherungsgesetzes von der Verpflichtung, einer der 
vorgenannten Kassen beizutreten, befreit sind. 
5 . 2. 
Der im §. 5 Absatz 9 cit. vorgesehene Mehrbetrag an Krankengeld ist vom Beginn der fünften 
Woche (dem 29. Tage) nach Eintritt des Unfalls an bis zum Ablauf der dreizehnten Woche für jeden Tag 
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