Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreizehnter Jahrgang. 1885. (13)

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Bekanntmachung. 
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 23. April d. J. (S. 171) wird hierunter ein Nachtrags-Verzeichniß 
solcher höheren Lehranstalten veröffentlicht, welche nach 8. 90 Th. I. der Wehrordnung vom 28. September 1875 
zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militär-= 
dienst berechtigt sind. 
Nachtrags-Verzeichniß 
solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die 
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst be- 
rechtigt sind. 
  
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur Dar- 
legung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
a. Gymnasien. 
  
öniaerei verbunden mit dem Real-Gymnasium daselbst, 
1. Königreich Preußen. I A. a. I. 182 a. a. O.). ymnasi selbst 
Provinz Pommern. 
1. Das ema zu Gaz#a. d. Dder Her Pro- II. Elsaß-Lothringen. 
goemnanum, a. es Verzeichnisses vom Das Gymnasium zu Schlettstadt (bisher Real-Gym- 
23. April d. J, S. 171). zmmsium # Schlethadt Gicher Real G 
Provinz Hannover. Anmerk. Anerkennung mit rückwirkender 
2. Das Gymnasium Andreanum zu Hildesheim (bisher Kraft bis zum Schlusse des Schuljahres 1884/85. 
b. Real-Gymnasien. 
Königreich Preußen. 
Provinz Hannover. 
Das Andreas-Real- Gymnasiun) zu Hildesheim (bisher Real-Gymnasium, verbunden mit dem Gymnasium 
Andreanum daselbst, A. 59 a. a. O.). 
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten Klasse zur Dar- 
legung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
a. Progymnasien. 
Elsaß-Lothringen. 
Das Progymnasium zu Bischweiler (bisher Real-Progymnasium, B. c. XV. 1 a. a. O.). 
Anmerk. Anerkennung mit rückwirkender Kraft bis zum Schlusse des Schuljahres 1884 /85. 
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