Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreizehnter Jahrgang. 1885. (13)

Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Beichsamt des Innern. 
V 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-preis für den Jahrgang sechs Mark. 
   
  
  
  
  
  
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XIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 20. März 1885. X 132. 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Bekannt- 3. Militär-Wesen: Aenderungen der Landwehr-Bezirks- Ein 
machung, betreffend das Gesetz gegen den verbrecherischen theilung in der preußischen Provinz Hannoer 
und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen 4. Marine und Schiffahrt: Erscheinen eines weiteren befbt 
Seite 65 der, Entscheidungen des Ober. Seeamts und der See- 
ähmterÖ 69 
2. Finanz-Wesen: Nachweisung über Einnahmen des Reichs 5. Polizel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
vom 1. April 1884 bis Ende Februar 1885. 66 Reichsgebitee... 70 
  
  
1. Allgemeine Verwaltungs--Sachen. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend 
das Gesetz gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen. 
  
Auf Grund des §. 1 Absatz 3 des Gesetzes gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von 
Sprengstoffen vom 9. Juni 1884 (Reichs-Gesetzblatt Seite 61) hat der Bundesrath beschlossen, die nach- 
folgenden Sprengstoffe als solche, welche vorzugsweise als Schießmittel gebraucht werden, zu bezeichnen: 
1. alle zum Schießen aus Jagd= oder Scheibengewehren oder zu Sprengungen in Bergwerken, Stein- 
brüchen u. s. w. dienenden, aus Salpeter, Schwefel und Kohle hergestellten Pulversorten; 
2. die zur Entzündung von Gewehrladungen dienenden Sprengstoffe, soweit sie in Zündhütchen für 
Gewehre oder Zündspiegeln für dergleichen verarbeitet sind; 
3. die Vereinigung der unter 1 und 2 genannten Stoffe in fertige Gewehr-, Pistolen= oder Revolver- 
patronen, einschließlich der unter Verwendung von Knallquecksilber ohne Pulver hergestellte Patronen 
für Teschingewehre, Pistolen oder Revolver. 
Berlin, den 13. März 1885. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
v. Boetticher. 
  
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