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Anlsage As(zu 88 5, 18 u. 31, dy.
Verzeichnis')
der
im Fürstentum Reuß Alt. Linie vorhandenen Pferde
(Vorführungsliste))
Musterungsjahr 19
Die Vollständigkeil und Nichtigkeit des Verzeichnisses bescheinigt.
Dalum. Gemeindevorsteher.
*) Der Titel i7r'“ die Zugangs-Nachweisung (§§ 18 und 31, dy) heißt:
Verzeichnis
der
seit der letzten Musterung in Zugang gekommenen Pferde
Musterungsjahr 19.
Anmerkungen.
1. Die Spalten 1. 2, 3, 6 nnd 8 sind vom Gemcindevorstand ufw, die Spalten 4, 5
und 7 von dem Militär Kommissar oder unter dessen Beranmworiung auszufüllen.
F und Abgeichen sind so anzugeben, daß die Pferde duraufhin wiederzuerleunen
ri
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- Vorführungslisten des Vorjahres sind zur Musterung mitzubringen. Die in denselben
als vorübergehend kricgonnbranchbar“ bezeichneien äsi sind vorzuführen.
Nach Eingang der Aucgüge seitens des Landratgamtes (6 13) ind die vom Gemeindevorstand
zur Aushebung im Mobilmachungesal bonanne) Prde umseilig durch
Unuerstreichen kenntlich zu machen (8
In den „Zugangs-Acczeichnid“ #enes die Spalen 6 und 7 in Fortfall und die
Spalien 8 und 0 erhallen die Nummern „6- und „7-.
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