Metadata : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1904. (53)

65

Anlsage  As(zu  88  5,  18  u.  31,  dy.

Verzeichnis')
der
im  Fürstentum  Reuß  Alt.  Linie  vorhandenen  Pferde
(Vorführungsliste))
Musterungsjahr  19
Die  Vollständigkeil  und  Nichtigkeit  des  Verzeichnisses  bescheinigt.

Dalum.  Gemeindevorsteher.

*)  Der  Titel  i7r'“  die  Zugangs-Nachweisung  (§§  18  und  31,  dy)  heißt:

Verzeichnis
der
seit  der  letzten  Musterung  in  Zugang  gekommenen  Pferde
Musterungsjahr  19.

Anmerkungen.
1.  Die  Spalten  1.  2,  3,  6  nnd  8  sind  vom  Gemcindevorstand  ufw,  die  Spalten  4,  5
und  7  von  dem  Militär  Kommissar  oder  unter  dessen  Beranmworiung  auszufüllen.
F  und  Abgeichen  sind  so  anzugeben,  daß  die  Pferde  duraufhin  wiederzuerleunen

ri

—

-  Vorführungslisten  des  Vorjahres  sind  zur  Musterung  mitzubringen.  Die  in  denselben
  als  vorübergehend  kricgonnbranchbar“  bezeichneien  äsi  sind  vorzuführen.

Nach  Eingang  der  Aucgüge  seitens  des  Landratgamtes  (6  13)  ind  die  vom  Gemeindevorstand
  zur  Aushebung  im  Mobilmachungesal  bonanne)  Prde  umseilig  durch
Unuerstreichen  kenntlich  zu  machen  (8

In  den  „Zugangs-Acczeichnid“  #enes  die  Spalen  6  und  7  in  Fortfall  und  die
Spalien  8  und  0  erhallen  die  Nummern  „6-  und  „7-.

—

#