Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär— 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
10. 
11. 
12 
% 
14. 
15. 
16. 
17. 
18. 
19. 
20. 
21. 
22. 
23. 
24. 
25. 
26. 
27. 
28. 
. Verwaltungsdiener, 
30. 
31. 
32. 
33. 
34. 
35. 
. Tagschreiber, 
37. 
38. 
. Telegraphenwerkstätteportiers und Büreaudiener, 
40. 
41. 
42. 
44. 
»Portiers, zugleich Hausverwalter bei der General—- 
direktion der Staatseisenbahnen, 
Kanzleiaufwärter bei der Generaldirektion der 
Staatseisenbahnen, 
Aufwärter bei der Eisenbahnhauptkasse, 
»Oberzugmeister, 
Zugmeister, 
Kondnukteure, 
Wagenwärter und Wagenrevidenten, 
Bremser, 
Güterschaffner, 
* Bahnhofaufseher, 
Bahnhofportiers und Portiers bei den Eisenbahn- 
werbstätten, 
*Haltestellenvorsteher und Haltepunktbesorger, 
Weichenwärter und Bahnwärter, 
Billetdrucker, 
Stationsmeister, 
* Güterexpeditionskassiere, 
*Billetkassiere (zugleich Telegraphisten), 
* Expedienten, 
*Eisenbahngehülfen, 
Eisenbahnanwärter. 
5) Bodenseedampfschiffahrt: 
Buchhalter, 
Büreaugehülfen, 
*Steuermänner und Schleppschifführer, 
Matrosen, 
* Maschinisten, 
Heizer. 
Tc) Post= und Telegraphenverwaltung: 
Kanzlisten, 
Kopisten, 
*Kanzleiaufwärter, 
Telegraphenaufseher, 
Landpostboten, 
Telegraphenbüreauassistenten, 
*Buchhalter bei der Telegraphenwerkstätte, 
'Obertelegraphisten, Telegraphisten, 
FTelegraphengehülfen, 
5. Telegraphenanwärter, 
  
111111111 
zu zwei Dritteln. 
zu zwei Dritteln. 
  
Königliche 
Generaldirektion 
der Staatseisenbahnen. 
Königliche 
Generaldirektion 
der Posten und Telegraphen. 
  
In der Regel im 
Wege des Vor- 
rückens. 
Nr. 10 u. 11 im We- 
ge des Verrückens. 
Im Weze des Vor- 
rückens. 
Im Weze des Vor- 
rückens. 
Nr. 20—25 im Wege 
des Vorrückens. 
Im Wegze des Vor- 
rückens. 
Im Wege des Vor- 
rückens. 
Im Wege des Vor- 
rückens. 
In der Regel im 
Wege des Vor- 
rückens. 
In der Regel im 
Wege des Vor- 
rückens. 
Nr. 41—44 in der 
Regel im Wenge 
des Vorrückens. 
44°
	        
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