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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
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XVI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 30. März 1888. #13.
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Inhalt: 1. Versicherungs-Wesen: Formular für die nach 3. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs
dem landwirthschaftlichen Unfallversicherungsgesetz zu er- vom 1. April 1887 bis Ende Februar 1888 124
stattenden Unfallanzeigeen ZSEeeite 123 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
2. Konsulat-Wesen: Exequatur-Ertheilung 123 Reichsgebiete ...... 125
1. Versicherungs-Wesen.
Bekanntmachung,
betreffend das Formular für die nach dem landwirthschaftlichen Unfallversicherungsgesetz zu er-
stattenden Unfallanzeigen vom 23. März 1888.
Auf Grund des §. 55 Absatz 1 des Gesetzes, betreffend die Unfall= und Krankenversicherung der in
land= und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, vom 5. Mai 1886 (Reichs-Gesetzblatt
Seite 132) wird für die „Unfallanzeige“, welche gemäß §. 55 Absatz 1—3 a. a. O. an die Ortspolizei-
behörde von dem Betriebsunternehmer zu erstatten ist, dasjenige Formular hierdurch festgestellt, welches
mittelst Bekanntmachung des Reichs-Versicherungsamts vom 11. September 1885 (Reichs-Anzeiger von
1885 Nr. 219, Amtliche Nachrichten des Reichs-Versicherungsamts von 1885 Seite 222) für die nach
dem Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1881 zu erstattende Unfallanzeige vorgeschrieben worden ist.
Das Reichs-Versicherungsamt.
Bödiker.
2. Kon fulat-Wesen.
Dem zum mexikanischen Konsul in Mannheim ernannten bisherigen mexikanischen Vize-Konsul Hermann
Mammelsdorff ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.
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