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Anmerkung: Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme abzüglich der Ausfuhrvergütungen und Verwaltungskosten
beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen für das Etatsjahr 1887/88:
: Differenz zwischen d
Bezeichnung bst.Einnahme Ist-Einnahme #r miche gen
der für das Etatsjahr Z„ # Z mehr
1887/88 im vorigen Etatsjahre «
Einnahmen. « ’ — weniger
Al. . .
1. 2. 3. 4.
Zölle... ... ... 251 695 665 232 153 992 + 19 241 673
Tabacksteeer .... 10 466 344 9627791 + 838 553
Zuckersteren 15 275 855 15 048 789 +— 227 066
Salzsteuer ........... 39718501 39 541552 ++ 176 949
Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von
Branntwein für die Zeit vor dem 1. Ok-
tober 187. 17 400 815 1586 —
Maischbottich= und Branntweinmaterialstener 7259 482 1 36 158268 11497971
Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag
zu derselhten:: 6 061 238 — + 66061 238
Nachsteuer für Branntwein. ...... 12 943 740 — + 12 943 740
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 20 761 841 19 801 776 + 960 065
Summe 381 583 481 352 632 168 + 28 951 313
Spielkartenstemphmrhe 1132 902 1 088 307 + 44395
4. Zoll= und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 17. Mai d. Is. beschlossen,
daß jeder im Gebiete der deutschen Branntweinsteuergemeinschaft im freien Verkehr befindliche
Branntwein nach dem Großherzogthum Luxemburg auf Uebergangsschein mit der Wirkung
abgefertigt werden könne, daß dafür an Luxemburg die bisherige vertragsmäßige Steuer-
vergütung gezahlt wird.
Der Stations = Kontrolör, Königlich preußische Steuer -Inspektor Pütsch zu Lindau ist in Folge seiner
zurückberufung in den preußischen Landesdienst von den ihm übertragenen Funktionen als Stations-
kontrolör mit Ablauf des Monats Mai d. J. entbunden worden. «
DZD
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen.
Im Königreich Preußen.
Es ist ertheilt worden
dem Hauptsteueramt zu Iserlohn die unbeschränkte Befugniß zur Ausfertigung von Be-
gleitscheinen I;
dem Steneramt l. zu Hechingen die Befugniß zur Ausfertigung von Musterpässen über Gegen-
stände des freien Verkehrs; dem Nebenzollamt 1. zu Strzalkowo im Bezirk des Hauptzollamts zu
Pogorzelice die Befugniß zur Abfertigung des Waaren-Ein= und -Ausgangs im Eisenbahnverkehr (§§ 63
und 66 bis 71 des Vereinszollgesetzes) und zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehen-
den Begleitscheingüter.
Das Nebenzollamt ll. zu Pawlowitz im Bezirk des Hauptzollamts zu Myslowitz ist nach
Jarzombkowitz in demselben Hauptamtsbezirk verlegt worden.
Zu Filehne im Bezirk des Hauptsteueramts zu Posen ist ein Steueramt I. errichtet worden.
Dasselbe hat die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen IIi über inländisches Salz, zur Ausfertigung
von Versendungsscheinen 1 und II über inländischen Tabak, zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf
Steuervergütung ausgehenden Tabaks, und zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Bier, Brannt-
wein, Wein, geschrotenes Malz und Spielkarten.