Contents : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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  das  erste jahr  Halbjahr  18  zu  verzollenden  Waaren.

 

Anleitung  zum  Gebrauch.

1.  Die  Abmeldung  ist  am  2.  Januar  beziehungsweise  am  1.  Juli,  oder  wenn  der  betreffende  Tag  auf  einen  Sonntag  oder
Feiertag  fällt,  am  folgenden  Werktage  in  zweifacher  Ausfertigung  zu  übergeben.
Für  die  Zollentrichtung  am  1.  Juli  sind  von  dem  Lager-Inhaber  nur  die  Spalten  1,  2  und  8  auszufüllen,  für  die
Abrechnung  am  2.  Januar  die  Spalten  1  bis  8.
2.  Jede  auf  dem  Lager  befindliche  Waarengattung  bildet  einen  besonderen  Eintrag.
Bei  Brutto  zu  verzollenden  Waaren  wird  die  Ueberschrift  der  Gewichtsspalten  entsprechend  geändert.
3.  Der  von  der  Zollstelle  zu  berechnende  Zollbetrag  wird  bei  der  Jahresabrechnung  voll  ausgeworfen,  der  am  1.  Juli  zur
Einzahlung  gelangte  Betrag  davon  abgesetzt  und  die  verbleibende  Zollschuld  festgestellt.
4.  Der  Lager-Inhaber  erhält  das  eine  Exemplar  der  Abmeldung,  nachdem  darin  der  Zoll  berechnet  ist,  zurück  und  hat  sodann

binnen  längstens  acht  Tagen  Zahlung  zu  leisten.

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