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Resultat als 70, so ist eine weitere Untersuchung nicht von nöthen, da dieselbe doch nur dazu
führen könnte, den Quotienten zu erhöhen, niemals aber ihn erniedrigen könnte.
Ergiebt dagegen diese Berechnung einen niederen Werth als 70, so ist die Anwesenheit
von Stärkezucker immer noch nicht ausgeschlossen. Um festzustellen, ob solcher vorhanden ist oder
nicht, wird daher das halbe Normalgewicht in der unter I bereits beschriebenen Weise im Hundert-
kolben in 75 cem Wasser gelöst und mit 5 cem Salzsäure von 38,8 Prozent HCI bei 67 bis 70
invertirt. Darauf wird zu Hundert aufgefüllt und mit ½ bis 1, bei dunklen Syrupen auch mit
2 bis 3 Gramm mit Salzsäure ausgewaschener Knochenkohle oder mit Blutkohle, die man in
trockenem Zustande direkt in den Hundertkolben bringt, entfärbt. Wendet man Blutkohle an, so ist
der Absorptionsfaktor für Invertzucker für das betreffende Präparat zu bestimmen und je nach der
angewandten Menge eine Korrektur der am Polarimeter abgelesenen Zahl anzubringen, falls die
Linksdrehung genau festgestellt wird. Im vorliegenden Falle genügt es, bei annähernder Temperatur
von 20. dieselbe festzustellen. Unverfälschte Syrupe nehmen zwar erfahrungsgemäß häufig nicht ganz
die normale Linksdrehung an, welche 0,33 mal so groß als die ursprüngliche Rechtsdrehung ist,
doch beträgt dieselbe immer mindestens den fünften Theil der ursprünglichen Rechtsdrehung. Es
muß also ein Syrup von 55 Polarisation beispielsweise mindestens nach der Inversion eine Links-
drehung von — 11, auf das ganze Normalgewicht berechnet, zeigen. Würde dieser Syrup statt
dessen alsdann nur eine Drehung von — 10 oder weniger oder gar Rechtsdrehung annehmen, so
ist derselbe als mit Stärkezuckersyrup versetzt zu betrachten.
Ist in der vorbeschriebenen Weise die Abwesenheit von Stärkezucker nachgewiesen, so wird
die unter 1 beschriebene gewichtsanalytische Methode zur Bestimmung des Gesammtzuckers ange-
wendet und in der dort angegebenen Weise das Resultat berechnet.
Ist dagegen die Anwesenheit von Stärkezucker erwiesen, so muß zur Feststellung des Ge-
sammtzuckergehalts der Weg eingeschlagen werden, daß zu der Polarisation der bereits vorhandene
Invertzucker, welcher sich aus dem direkten Reduktionsvermögen des Syrups gegen Fehlingsche
Lösung berechnet, hinzugerechnet wird.
Man verfährt dabei genau so, wie jetzt im Handel üblich, indem man die bekannte
Fehlingsche Lösung nach Soxhlets Vorschrift benutzt. Man muß jedoch, da für 10 Gramm Sub-
stanz, welche gewöhnlich zur Invertzuckerbestimmung angewendet werden, hier die Fehlingsche Lösung
nicht ausreichen würde, erst ausprobiren, welche Substanzmenge genommen werden darf. Es ge-
schieht dies am bequemsten, indem man 10 Gramm Syrup zu 100 cem löst, in mehrere Reagens-
gläser je 5 cem Fehlingsche Lösung bringt und successive je 8, 6, 4, 2 cem der Syruplösung in
die einzelnen Reagensgläser mit Fehlingscher Lösung aus einer graduirten Pipette laufen läßt und
aufkocht, bis schließlich derjenige Punkt erreicht ist, wo die Fehlingsche Lösung nicht mehr entfärht
wird. Ist dies beispielsweise bei 6 cem der Fall, so wiegt man 6 Gramm Substanz zur Analyse
ab, bei 4 cem 4 Gramm Substanz, löst in 50 cem Wasser und versetzt ohne vorherige Klärung
mit Bleiessig mit 50 cem JFehlingscher Lösung, kocht 2 Minuten und verfährt weiter in der Weise,
wie für die Untersuchung der festen Zucker auf Invertzucker üblich ist. Die Berechnung des Invert-
zuckers geschieht nach der Tabelle von Meißl. Folgende Angaben über die Art der Benutzung
dieser Tabelle sind dessen Originalarbeit, Zeitschrift des Vereins für die Rübenzuckerindustrie des
Deutschen Reichs 1883 S. 768, entnommen:
Es sei l. Cu— annähernde absolute Menge Invertzucker — 2;
2
Il. 2 — 100—4 annähernde prozentische Menge Invertzucker — y;
III. 100 Pol ». ..
W;— R Verhältnißzahl für den Rohzucker,
100 — R = I Verhältnißzahl für den Invertzucker,
R: 2 Verhältniß von Rohrzucker: Invertzucker = 6:
Cu richtige Prozente Invertzucker;
Cu bedeutet in dieser Formel die Menge des gewogenen Kupfers,
p bedeutet darin die Menge der angewandten Substanz,
IV.