Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 26. v. Mts. beschlossen, daß vom 1. März 1888 ab in 
den für die Abfertigung von Cigarretten mit Anspruch auf Zoll= oder Steuervergütung maßgebenden 
Tarasätzen (§ 5 Ziffer 1 m des Regulativs, betreffend die Gewährung der Zoll= und Steuervergütung 
für Taback und Tabackfabrikate, vom 28. Mai 1881, Central-Blatt Seite 191) die aus nachstehender 
Tabelle ersichtlichen Aenderungen einzutreten haben: 
  
  
  
  
  
Bisheriger Künftiger 
Art der Umschließung. Tarasatz. Tarasatz. 
Prozent. Prozent. 
1. 2. 3. 
Innere Umschließungen: 
Kartons zu 100 Stück oder mehr 
mit Mundstüiiiiichk 20 30 
ohne Mundstüük . 26 31 
Kartons zu weniger als 100 Stück 
mit Mundstück 27 51 
ohne Mundstück 35 43 
Papierpackete 
mit Mundstück 9 13 
ohne Mundstück .. . 14 13 
Aeußere Umschließungen: 
Kisten ohne Zinkeinsatz 
bei einem Bruttogewicht des Kollo 
bis zu 100 Kilogram 46 27 
über 100 Kilogramm. 29 30 
Kisten mit Zinkeinsatz 
bei einem Bruttogewicht des Kollo 
bis zu 100 Kilogramm . . . . 47 33 
über 100 Kilogramm . . .. 33 27 
  
  
Berlin, den 7. Februar 1888. Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Aschenborn. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen: 
Es ist ertheilt worden: 
dem Steueramt I. zu Neustadt i. Westpr. im Bezirk des Hauptzollamts zu Danzig die Befugniß 
zur Erledigung von Versendungsscheinen I über inländischen Taback; 
dem Steueramt II. zu Beelen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Rheine die Befugniß zur Wieder- 
anlegung des amtlichen Verschlusses bei Verschlußverletzungen (§. 96 des Vereinszollgesetzes und §. 27 
des Eisenbahn-Regulativs):; · 
dem Steueramt J. zu Andernach im Bezirk des Hauptsteueramts zu Neuwied die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen ! über frische Schweinemagen, welche für die Fabrik der Firma Finzelbergs 
Nachfolger daselbst bestimmt sind;
	        
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