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Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 26. v. Mts. beschlossen, daß vom 1. März 1888 ab in
den für die Abfertigung von Cigarretten mit Anspruch auf Zoll= oder Steuervergütung maßgebenden
Tarasätzen (§ 5 Ziffer 1 m des Regulativs, betreffend die Gewährung der Zoll= und Steuervergütung
für Taback und Tabackfabrikate, vom 28. Mai 1881, Central-Blatt Seite 191) die aus nachstehender
Tabelle ersichtlichen Aenderungen einzutreten haben:
Bisheriger Künftiger
Art der Umschließung. Tarasatz. Tarasatz.
Prozent. Prozent.
1. 2. 3.
Innere Umschließungen:
Kartons zu 100 Stück oder mehr
mit Mundstüiiiiichk 20 30
ohne Mundstüük . 26 31
Kartons zu weniger als 100 Stück
mit Mundstück 27 51
ohne Mundstück 35 43
Papierpackete
mit Mundstück 9 13
ohne Mundstück .. . 14 13
Aeußere Umschließungen:
Kisten ohne Zinkeinsatz
bei einem Bruttogewicht des Kollo
bis zu 100 Kilogram 46 27
über 100 Kilogramm. 29 30
Kisten mit Zinkeinsatz
bei einem Bruttogewicht des Kollo
bis zu 100 Kilogramm . . . . 47 33
über 100 Kilogramm . . .. 33 27
Berlin, den 7. Februar 1888. Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Aschenborn.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreich Preußen:
Es ist ertheilt worden:
dem Steueramt I. zu Neustadt i. Westpr. im Bezirk des Hauptzollamts zu Danzig die Befugniß
zur Erledigung von Versendungsscheinen I über inländischen Taback;
dem Steueramt II. zu Beelen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Rheine die Befugniß zur Wieder-
anlegung des amtlichen Verschlusses bei Verschlußverletzungen (§. 96 des Vereinszollgesetzes und §. 27
des Eisenbahn-Regulativs):; ·
dem Steueramt J. zu Andernach im Bezirk des Hauptsteueramts zu Neuwied die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen ! über frische Schweinemagen, welche für die Fabrik der Firma Finzelbergs
Nachfolger daselbst bestimmt sind;