Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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an Zucker am 31. Juli 18 
II. Inländischer Zucker. 
  
  
  
1. Rohzucker und 2. Raffinirte und Konsumzucker 
Farine. · (mit Ausschluß der Farine). 
— I 
a) b) a) Zucker der höchsten 0) Sonstige raffinirte Bemerkungen. 
Vergütungsklasse nach und Konsumzucker, zur 
§.6b des Gesetzes vom zweiten Vergütungsklasse 
9. Juli 1887, einschließ- 
Im ganzen. Darunter lich der vom Bundesrath nach §.60 des Gesetzes 
. o. 
Farine. dieserKlasse zugewiesenen vom 9. Juli 1887 
Zucker. gehörig. 
  
7. 8. 9. 10. 11.