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an Zucker am 31. Juli 18
II. Inländischer Zucker.
1. Rohzucker und 2. Raffinirte und Konsumzucker
Farine. · (mit Ausschluß der Farine).
— I
a) b) a) Zucker der höchsten 0) Sonstige raffinirte Bemerkungen.
Vergütungsklasse nach und Konsumzucker, zur
§.6b des Gesetzes vom zweiten Vergütungsklasse
9. Juli 1887, einschließ-
Im ganzen. Darunter lich der vom Bundesrath nach §.60 des Gesetzes
. o.
Farine. dieserKlasse zugewiesenen vom 9. Juli 1887
Zucker. gehörig.
7. 8. 9. 10. 11.